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Der schnellste Weg zum Hausanschluss

Inhalt dieser Seite

Schritte zum Hausanschluss

Ohne Erschließung keine Baugenehmigung

Nachweis der gesicherten Erschließung beantragen

Nach den Vorschriften des Baurechts ist für eine Baugenehmigung immer erforderlich, dass die Erschließung gesichert ist. Beim Einreichen eines Bauantrags ist der Nachweis der gesicherten Erschließung zu erbringen. Dafür muss ein Erschließungsnachweis beantragt werden.

Wir bringen Ihr Haus ans Netz – Strom, Erdgas, Fernwärme

Wer sich ein Haus baut, muss an gefühlt tausend Dinge denken – und diese dann auch regeln. Ein wichtiges Thema sind unter anderem die Anschlüsse für Ver- und Entsorgung – und da kommen wir ins Spiel. Die Hausanschlüsse für Strom und Gas werden im Auftrag der Netzgesellschaft Potsdam (NGP) errichtet. Als modernes Dienstleistungsunternehmen bieten wir Ihnen im Bereich der Energie- und Wasserversorgung alle Leistungen aus einer Hand.

Wichtig ist, dass Sie ausreichend Vorlaufzeit einkalkulieren. Daher unsere Bitte: Informieren Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn über Ihr Vorhaben. Ihren Ansprechpartner finden Sie in unserem Anschlusswesen. Diese Abteilung ist zuständig für die Anträge zur Errichtung oder Veränderung von Hausanschlüssen für Strom, Erdgas, Fernwärme sowie Trink- und Schmutzwasser.

Bitte beachten Sie, dass Sie während des Baus möglicherweise einen temporären Stromanschluss – den so genannten „Baustrom“ – benötigen. Für Ihren Stromanschluss hält Ihr Installateur die wichtigsten Anträge für Sie bereit. Alle weiteren, auch für den Hausanschluss für Trink- und Schmutzwasser finden Sie in dieser Rubrik.

Die ausgefüllten Anträge können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden: anschlusswesen@ngp-potsdam.de

Wir empfehlen Ihnen, Schritt für Schritt vorzugehen:

In Potsdam müssen Sie als Bauherr für den Bauantrag in der Regel den „Nachweis der gesicherten Erschließung“ erbringen. Diesen Nachweis für das Bauamt – auch für Löschwasser – können Sie bei uns anfordern. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Lageplan des Grundstückes mit eingetragener Bebauung bzw. einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster bei. Wir prüfen daraufhin die Erschließungsmöglichkeit und schicken Ihnen den ausgestellten „Nachweis der gesicherten Erschließung“ zu.

Wichtig: Eine Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen für die Ausstellung der Nachweise zur gesicherten Erschließung einplanen!

Onlineantrag: Nachweis der gesicherten Erschließung beantragen

Reichen Sie die Anmeldung(en) für alle benötigten Hausanschlüsse möglichst gleichzeitig ein, damit wir alles koordiniert bearbeiten können.

Die Antragsformulare für den Strom-Hausanschluss sowie den Baustrom haben die zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen vorrätig: Installateur-Verzeichnis Strom .

Ansprechpartner Strom:

Netzanschluss

  • Herr Braunsdorf: Tel. (0331) 661 13 67
  • Herr Herbert: Tel. (0331) 661 13 09

Netzeinspeisung

  • Herr Titze: Tel. (0331) 661 13 58
  • Herr Freier: Tel. (0331) 661 13 12

Ansprechpartner Fernwärme / Gas:

  • Herr Gall: Tel. (0331) 661 13 59

Bitte schicken Sie uns außerdem folgende Dokumente zu:

  • einen amtlichen Lageplan (möglichst im Maßstab 1:250)
  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
  • einen Keller- beziehungsweise Erdgeschossgrundrissplan (Maßstab 1:100) mit markiertem Hausanschlussraum, in dem die gewünschten Übergabestellen für alle Medien eingezeichnet sind

Wenn Sie eine Wärmepumpe installieren möchten, schicken Sie uns bitte das dazugehörige Datenblatt – gleiches gilt für Aufzüge und ähnliche Verbraucher.

Dateiformat und -größe: Achten Sie darauf, dass Ihre Dokumente in der E-Mail in einem gängigen Dateiformat wie .pdf vorliegen. Auch die Größe der E-Mail sollte 10 MB nicht überschreiten.

E-Mail-Postfach: anschlusswesen@ngp-potsdam.de

Zeitplan: Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen ein.

Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig eingereicht haben erfolgt gegebenenfalls eine Vor-Ort-Besichtigung, um letzte Unklarheiten zu beseitigen. Anschließend erhalten Sie für die gewünschten Anschlüsse entsprechende Anschlussvertragsangebote.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie die optimalen Standorte für Ihre Anschlüsse mit unseren Fachleuten. Wenn Sie mit unseren Vertragsangeboten einverstanden sind, schicken Sie uns bitte jeweils ein Exemplar unterschrieben zurück.

Nachdem Sie die Unterlagen an uns zurückgeschickt haben, uns alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und ggf. erforderliche Anzahlungen geleistet sind, wird der entsprechende Bauauftrag erteilt. Um einen Termin für die Ausführung zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte mit unserer Bauabteilung in Verbindung. Wir werden Ihren Wunschtermin so weit wie möglich berücksichtigen.

Hinsichtlich der Genehmigung möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitungszeit für Bauvorhaben, welche sich in Kampfmittelverdachtsflächen befinden, bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bezahlen Sie bitte die Rechnung(en) bei den Sparten Strom, Erdgas oder Fernwärme entsprechend der vertraglichen Regelungen vor dem gewünschten Termin für die Inbetriebnahme.

Bitte teilen Sie uns schriftlich etwa einen Kalendermonat vor Inbetriebnahme Ihrer Strom- bzw. Erdgas-Hausinstallation Ihren vertraglich gebundenen Strom- bzw. Erdgas-Lieferanten mit. Ansonsten werden Sie automatisch in die Grundversorgung mit den dafür geltenden Preisen eingeordnet.

Zur Inbetriebnahme der Anschlüsse (Zählersetzung) ist der Netzgesellschaft Potsdam GmbH für Strom und Gas und der Energie und Wasser Potsdam GmbH für Fernwärme durch den ausführenden Installateur die Inbetriebsetzungsanzeige mit Fachunternehmererklärung unterschrieben vorzulegen.

Um einen Termin für die Inbetriebnahme zu vereinbaren, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem jeweiligen Zählerwesen auf. Für den Zählereinbau müssen Sie als Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer (oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person) zwingend vor Ort sein, um den Zählereinbaubeleg persönlich mit Ihrer Unterschrift zu quittieren. Für die Zählereinbauten erhalten Sie entsprechende Rechnungen.

Fernwärme für Ihr Haus

Für Ihr Heizungssystem können Sie prinzipiell zwischen Erdgas und Fernwärme wählen. Bitte beachten Sie jedoch: In Potsdam gilt eine kommunale Fernwärmesatzung, in der Fernwärmevorranggebiete ausgewiesen sind.

Ihr Hausanschlussraum muss der DIN-Norm 18012 entsprechen und verschließbar sowie frostsicher sein. Außerdem muss er fertiggestellt sein, bevor Hausanschlüsse und Zähler eingebaut werden.

Anträge und Dokumente

Unser Anschlusswesen versendet auch die Antragsunterlagen, gibt Auskunft und bietet Hilfestellung bei der Beantragung. Für Voranfragen oder Anträge für einen Strom-, Erdgas- oder Fernwärmehausanschluss nutzen Sie bitte folgende Dokumente:

Wichtige Anträge und Dokumente für den Hausanschluss

Gesetzliche Grundlagen

Alle relevanten Verordnungen zum Nachschlagen

Die Gesetze und Rechtsverordnungen können unter www.gesetze-im-internet.de über die folgenden Links in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden:

Technische Anschlussbedingungen

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