Meta schließen

Ihr Ansprechpartner

Energie und Wasser Potsdam Kundenservice

Tel.
0331 - 661 30 00
Fax
0331 - 661 30 03
Mail
kundenservice@ewp-potsdam.de

Trinkwasser

Gebühren und Satzung

Was kostet Trinkwasser?

Die Mengengebühr für Trinkwasser beträgt 2,25 Euro je Kubikmeter. Die Grundgebühr wird jährlich berechnet. Wenn das Benutzungsverhältnis im laufenden Kalenderjahr begründet oder beendet wird, dann muss die Gebühr anteilig entrichtet werden.

Die Gebühren für Trinkwasser basieren auf der "Satzung über die öffentliche Wasserversorgung" der Landeshauptstadt Potsdam. Diese aktuelle Satzung können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.

Wer legt die Gebühren fest?

Die Erhebung der Gebühren erfolgt gemäß der "Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung - WVS) vom 01. Januar 2023", die im Sonderamtsblatt Nr. 30/2022 der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht wurde.

Grundgebühr

Wasserzählergröße (Qn) Dauerdurchfluss (Q3) des Wasserzählers Grundgebühr
≥ Qn 2,5 Q3 4 33,72 Euro
≥ Qn 6 Q3 10 114,60 Euro
≥ Qn 10 Q3 16 225,96 Euro
≥ Qn 15 Q3 25 900,36 Euro
≥ Qn 40 Q3 63 2.249,16 Euro

Grundgebühr je Grundstücksanschluss und je Kalenderjahr, § 25 Abs. 2 WVS

Zusätzliche Hinweise

Alle Gebühren sind inklusive Umsatzsteuer angegeben und dienen Ihrer Information. Bitte entnehmen Sie rechtsverbindliche Angaben den jeweils gültigen Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam.

Die aktuellen Satzungen sind im Sonderamtsblatt Nr. 30/2022 veröffentlicht.

Das Sonderamtsblatt Nr. 30/2022 ist in der Stadtverwaltung, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, erhältlich und auf dieser Seite als PDF abrufbar.

Sie haben Fragen?

Für die großen und kleinen Fragen rund um Wasser können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unsere qualifizierten Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gern.

Kundenservice
0331 - 661 30 00
Kostenlose Servicenummer
0800 - 661 30 00

Abwasser

Gebühren und Satzung

Die Abwassergebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und eine Gebühr nach der Menge zusammen. Nähere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.