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KUZ Quartett 4-2012

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND 1. Gegenstand des Vertrages ist der Kauf einer Inhaberschuldver- schreibung der Emittentin durch den Käufer. Die Emittentin bie- tet Inhaberschuldverschreibungen zum Gesamtnennbetrag von 5.000.000 EUR in einer Stückelung von 500 EUR (Emission ge- nannt) an. 2. Jeder Käufer kann Schuldverschreibungen bis zum Nennbetrag von maximal 10.000 EUR erwerben, solange der Gesamtnennbe- trag noch nicht vollständig gezeichnet ist. 3. Die Ausgabe der Inhaberschuldverschreibung ist beschränkt auf natürliche Personen, die einen wirksamen und ungekündigten Strom-, Gas- oder Wärmeliefervertrag mit der Emittentin haben. § 2 ERWERB DER INHABERSCHULDVERSCHREIBUNG 1. Die Emission wird von der Emittentin in der Zeit vom 01.10.2012 bis zum 30.06.2013 zum Kauf angeboten. Soweit die Emission vollständig gezeichnet ist, behält sich die Emittentin vor, diese vorzeitig vor dem 30.06.2013 zu schließen. 2. Der im Zeichnungsschein angegebene Nennbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Zeichnungsscheins bei der Emitten- tin, jedoch frühestens am 01.10.2012, spätestens bis 30.06.2013 an die Zahlstelle der Emittentin bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam, 14459 Potsdam, Konto-Nr.: 1 000 969 696, BLZ: 160 500 00 zu zahlen. 3. Nach vollständigem Zahlungseingang wird die Emittentin die In- haberschuldverschreibung urkundlich ausstellen. Die Urkunde ist vom Käufer gegen Quittung in der Hauptverwaltung der Emitten- tin in der Steinstraße 101, 14480 Potsdam, abzuholen. Es besteht Einigkeit, dass das Eigentum an der Inhaberschuldverschreibung mit der Übergabe auf den Käufer übergeht. 4. Die Wirksamkeit dieses Vertrages ist aufschiebend bedingt durch Zahlung des Nennbetrages an die Zahlstelle der Emittentin sowie dadurch, dass zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs die Gesamt- summe der Emission in Höhe von 5.000.000 EUR noch nicht voll- ständig gezeichnet ist. Sollte zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs die Emission bereits vollständig gezeichnet sein, wird die Zahlung des Käufers unverzüglich an diesen zurücküberwiesen. § 3 VERZINSUNG 1. Der Nennbetrag der Inhaberschuldverschreibung wird vom Tag des Zahlungseingangs, frühestens ab 01.10.2012, bis zum Zeit- punkt der Einlösung, längstens jedoch bis zum 31.12.2022, mit 2,5 % p. a. verzinst. Käufer / Gläubiger, die von der Zeichnung bis zum Ende der Laufzeit (31.12.2022) ununterbrochen Inhaber der Schuldverschreibung und zugleich Energievertriebskunden der EWP sind, erhalten am Ende der Laufzeit einen Zinsbonus in Höhe von 7,5 % auf den Nennbetrag. Die Zinsen werden jährlich nach- träglich nach deutscher Zinsmethode (30 / 360) berechnet. 2. Für die jeweils fälligen Zinsen werden keine Zinsscheine ausge- stellt. 3. Die Zinsen werden zum 15.12. (Zinstermin) eines Jahres für das laufende Jahr, erstmals zum 15.12.2013, auf das vom Käu- fer / Gläubiger angegebene Konto überwiesen. 4. Änderungen seiner Bankverbindung hat der Käufer / Gläubiger unverzüglich mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht, verspätet oder fehlerhaft nach, übernimmt die Emittentin keine Haftung für fehlerhaft ausgezahlte Zinsen. Überträgt der Käu- fer / Gläubiger gemäß § 4 dieser Bedingungen die Inhaberschuld- verschreibung auf einen Dritten, ist die Emittentin bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilungen nach § 4 Abs. 2 berechtigt, die Zinsen an die ihr bekannte Bankverbindung zu zahlen. 5. Die Versteuerung der Zinsen und die Wahrnehmung dahingehen- der steuerlicher Pflichten obliegen allein dem Gläubiger. § 4 ÜBERTRAGUNG 1. Der Käufer / Gläubiger ist berechtigt, die Inhaberschuldverschrei- bungen an einen Dritten zu übertragen, sofern dieser die Voraus- setzungen gemäß § 1 Abs. 3 dieser Bedingungen erfüllt. 2. Der neue Inhaber hat der Emittentin die Übertragung, die Vo- raussetzungen nach § 1 Abs. 3 dieser Bedingungen und seine Bankverbindung für Auszahlungen schriftlich anzuzeigen. Der bisherige Inhaber muss der Emittentin die Übertragung schriftlich bestätigen. § 5 RÜCKZAHLUNG 1. Die Emittentin ist verpflichtet, den jeweiligen Nennbetrag der In- haberschuldverschreibung zum 31.12.2022 zurückzuzahlen. 2. Die Emittentin ist zur Zahlung des Nennwertes der Inhaberschuld- verschreibung nur gegen Aushändigung der Urkunde im Original verpflichtet. Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos durch Überweisung. 3. Die Emittentin ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an den je- weiligen Inhaber der Urkunde zu leisten; sie ist bei der Einlösung der Inhaberschuldverschreibung berechtigt, aber nicht verpflich- tet, die Berechtigung des Vorlegenden zu prüfen. 4. Sofern nach Vertragsschluss eine der unter § 1 Abs. 3 genannten Bedingungen entfällt, ist die Emittentin jederzeit zur Kündigung der Inhaberschuldverschreibung mit Wirkung zum 31.12. des Jahres, in dem die Voraussetzung entfallen ist, berechtigt. In die- sem Fall besteht kein Anspruch des Gläubigers auf Zahlung von Zinsen für das entsprechende Kalenderjahr. Macht die Emittentin von diesem Recht Gebrauch, erfolgt die Rückzahlung des Nenn- betrages zum Ende des auf die Rückgabe der Urkunde folgenden Monats, in dem die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung im Original erfolgt. § 6 KÜNDIGUNGSRECHT DES GLÄUBIGERS 1. Der Gläubiger kann die Inhaberschuldverschreibung vorzeitig mit Wirkung zum 31.12. eines Jahres kündigen, erstmals jedoch zum 31.12.2013. Die Kündigung muss bis zum 30.09. des Jahres schriftlich erklärt werden. Die Inhaberschuldverschreibung ist im Original bis spätestens zum 30.11. des Jahres an die Emittentin zu übergeben. Die Emittentin wird den Nennbetrag bis zum 31.12. des laufenden Jahres an den Gläubiger zurückzahlen. Bei verspä- teter Rückgabe der Originalurkunde erfolgt die Rückzahlung des Nennbetrages zum Ende des auf die Rückgabe der Urkunde fol- genden Monats. 2. Der Gläubiger kann jederzeit gegen Rückgabe der Inhaberschuld- verschreibung im Original die vorzeitige, vollständige Rückzah- lung des Nennbetrages durch die Emittentin verlangen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gläubigers auf Zahlung von Zinsen für das entsprechende Kalenderjahr. Die Rückzahlung des Nenn- betrages erfolgt zum Ende des auf die Rückgabe der Urkunde folgenden Monats. § 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Inhaberschuldverschrei- bung ist Potsdam. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für die Aufhebung der Schriftform. 3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch- führbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder undurch- führbare Bestimmungen dieses Vertrages sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien rechtlich und wirtschaftlich gewollt haben. Gleiches gilt für die Ausfüllung von unbeabsichtigten Lücken in diesem Vertrag. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesre- publik Deutschland Anwendung. 4. Die zur Abwicklung dieses Vertrages erhobenen Daten des Käu- fers / Gläubigers werden von der Emittentin nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, verarbeitet und genutzt. Mit Unterschrift unter den Zeichnungsschein erklärt der Käu- fer / Gläubiger dazu sein Einverständnis. BEDINGUNGEN

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