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KUZ Quartett 4-2012

Energie und Wasser Potsdam GmbH, Steinstraße 101, 14480 Potsdam, kundenservice@ewp-potsdam.de, www.ewp-potsdam.de EINZUGSERMÄCHTIGUNG | SEPA-Lastschriftmandat DIESE NEUE EINZUGSERMÄCHTIGUNG (SEPA-LASTSCHRIFTSMANDAT) BETRIFFT FOLGENDE VERBRAUCHSSTELLE:Kundennummer Vertragskonto Verbrauchsstelle Energie und Wasser Potsdam GmbH, Steinstraße 101, 14480 PotsdamIch werde Strom und/oder Erdgas bzw. Fernwärme von der Energie und Wasser Potsdam GmbH beziehen und die Rechnungs- und Abschlagsbeträge für das genannte Vertragskonto von meinem Konto abbuchen lassen. EWP Gläubiger Identifikationsnummer DE16EWP00000080482 Anschrift des Kunden Name Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort Falls Rechnungsempfänger abweichend vom Kunden Name Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort Kreditinstitut BLZ Kontonummer IBAN BICFalls Kontoinhaber abweichend vom Kunden Vorname Name Adresse Nr.PLZ /Ort Unterschrift des/der Kontoinhaber(s) Datum/Ort SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT Ich ermächtige die Energie und Wasser Potsdam GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditin- stitut an, die von der Energie und Wasser Potsdam GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ort Datum Unterschrift des Kunden bzw. Rechnungsempfängers EnErgiE WAS, BITTE SCHÖN, IST SEPA? Wir stellen auf das neue europäische Zahlungssystem um. ZaHLUngEn WErdEn nocH sIcHErEr, BEQUEmEr Und transParEntEr Wir benötigen von jedem, der das Lastschriftverfah- ren nutzen möchte, ein neu- es sEPa-Lastschriftmandat. das gilt auch für kunden, die uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben. dafür erhalten sie als EWP-kunde einen Bonus in Höhe von 12,00 Euro auf Ihrem kundenkonto gut- geschrieben. damit sie künftige Zahlungen ganz leicht im Über- blick haben, informieren wir sie über eine abbu- chung mindestens 14 tage vorher. dies erfolgt zum Beispiel über Ihre Vertragsbestätigung oder Ihre rechnung. angegeben werden dabei immer die je- weilige mandatsreferenz, unsere gläubiger-Identifi- kationsnummer sowie IBan und BIc. Bitte erteilen sie uns Ihre sEPa-Lastschriftmandate immer schriftlich und unter angabe Ihrer IBan und BIc. Ein entsprechendes Formular finden sie im Internet unter www.ewp-potsdam.de oder bei uns im kun- denzentrum in der Wilhelmgalerie, charlotten- straße 42. Weitere Informationen zu sEPa erhalten sie bei Ih- rer Hausbank oder auf den folgenden Inter- netseiten: www.sepadeutschland.de www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de Bis zum 1. Februar 2014 soll in Europa ein ein- heitliches Zahlungsverfahren aufgebaut wer- den. Dadurch können Bankgeschäfte grenz- überschreitend schnell und sicher abgewickelt werden. wofür steht sEpa? SEPA steht für „Single Eu- ro Payments Area“ („Einheitlicher Euro-Zah- lungsverkehrsraum“) und setzt neue Regelun- gen zu Überweisungen, Lastschriften und Kar- tenzahlungen in 32 europäischen Ländern, auch in Deutschland, um. Beispielsweise wer- den gängige Zahlweisen per Überweisung oder Lastschrift durch das neue SEPA-Überwei- sungsverfahren und das SEPA-Basis-Lastschrift- verfahren abgelöst. welche Ziele hat die umstellung? Einerseits verfügen Verbraucher damit über identische Zahlweisen. Andererseits können Zahlungen dann auch grenzüberschreitend einfacher und schneller vorgenommen werden. Auf diese Weise sollen europaweit mittelfristig Kosten für Verbraucher und Unternehmen gesenkt wer- den. was ändert sich für Verbraucher? Eine der wichtigsten änderungen ist die Zusammenfüh- rung von Kontonummer und Bankleitzahl zur „IBAN“ und die Verwendung einer „BIC“. IBAN steht für „International Bank Account Number“ („Internationale Bankkontonummer“) und „BIC“ für „Bank Identifier Code“ („Internationa- le Bankleitzahl“). Durch IBAN und BIC werden nationale Kontoangaben bei Zahlungen er- setzt. iBan und Bic kennzeichnen Überweisun- gen. Ab Februar 2014 müssen Überweisungen und Lastschriften IBAN und BIC enthalten. Un- ternehmen und Kreditinstitute passen dement- sprechend ihre technischen Systeme und Zah- lungsformulare an. In einem Übergangszeit- raum bis zum 1. Februar 2016 können Verbraucher auch noch Kontonummer und Bankleitzahl benutzen. Kreditinstitute führen eine kostenlose Konvertierung der Kontonum- mer und Bankleitzahl in IBAN und BIC durch. die Einzugsermächtigung geht – das sEpa- Basis-lastschriftmandat kommt. Vorausset- zung für eine Lastschrift ist zukünftig das SEPA- Lastschriftmandat. Es ermächtigt den Zah- lungsempfänger, fällige Beträge vom Konto des Zahlers einzuziehen, und gleichzeitig des- sen Kreditinstitut, diese Lastschriften einzulö- sen. Jedem SEPA-Lastschriftmandat werden ei- ne eindeutige Mandatsnummer (Mandatsrefe- renz) und eine Identifikationsnummer (Gläubiger-Identifikationsnummer) zugeordnet. Diese sind bei allen Lastschriften durch den Ab- buchenden anzugeben. Das SEPA-Lastschrift- mandat gilt unbefristet, es kann jedoch weiter- hin jederzeit durch den Zahlungs- pflichtigen widerrufen werden. Einzelne SEPA-Lastschriften können durch den Zahler innerhalb von 8 Wochen nach einer Buchung zu- rückgeholt werden. Das Mandat er- lischt, wenn binnen 36 Monaten keine weitere Lastschrift vom Zah- lungsempfänger eingereicht wird. 12 Euro EWP-Kunden-Bonus sichern! D E 5 8 1 2 3 4 5 6 7 8 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Unser Tipp: Die IBAN setzt sich in Deutschland immer aus 22 Zeichen und dem gleichen Prinzip zusammen. Hier ein Beispiel: ISO-DE: Deutschland Ländercode Prüfziffer: 2 Stellen Bankleitzahl: 8 Stellen kontonummer: 10 Stellen

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