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KUZ Quartett 4-2012

landEshauptstadt Im November 2012 wurde die Liste der 20 am besten bewerteten Vor- schlage des Burgerhaushalts 2013/14 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung uberge- ben. Lesen Sie online die Ergebnisse der politischen Diskussion: www.potsdam.de/buergerhaushalt Information und Vorschlagssammlung Votierung der Burgervorschlage Beratung und Beschluss der Stadtverordneten- versammlung .. .. .. .. SICHER RADELN IN POTSDAM radfahrwege mit kleinen Unterschieden Fahrräder sind Fahrzeuge und teilen sich des- halb grundsätzlich die Straße mit den Autos. An- ders ist es, wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrradsymbol auf einen eigenständigen Rad- weg hinweist. Man unterscheidet bei der Rad- verkehrsführung auf der Fahrbahn zwei Formen: den Radfahrstreifen und den Schutzstreifen. Bei- de Formen werden in Potsdam eingesetzt, denn die gemeinsame Nutzung einer Fahrbahn mit markierten Bereichen für Radfahrer gilt für beide Verkehrsteilnehmer – Radfahrer und Autofahrer – als sicher. Die Verkehrsteilnehmer sehen sich gegenseitig und auf den Gehwegen kommt es nicht zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern. Optisch erklärt sich der Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen durch die Markierungen, aber auch inhaltlich gibt es Unterschiede. Der benutzungspflichtige Radfahrstreifen ist mit einer durchgezogenen weißen Linie und dem Fahrradpiktogramm auf der Straße markiert. Außerdem weist das blaue Verkehrszeichen mit dem Fahrradsymbol auf den Radfahrstreifen hin. Dieser Bereich darf nur von Fahrrädern be- fahren werden. Es darf in diesem Bereich nicht geparkt oder gehalten werden. Die nicht benut- zungspflichtigen Schutzstreifen erkennt man dagegen an der weiß gestrichelten Linie auf der Fahrbahn. Sie sind ebenfalls mit Fahrradpikto- grammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet und hauptsächlich für Radfahrer vorgesehen. Die gestrichelte Linie darf von anderen Ver- kehrsteilnehmern im Bedarfsfall aber überfah- ren werden – allerdings nur wenn der Verkehr es zulässt, also kein Fahrrad den Bereich nutzt. Im Bereich der Schutzstreifen darf zwar auch nicht geparkt, aber gehalten werden. Bild oben: Schutzstreifen auf der kurfürstenstraße. Bild unten: die Glienicker Brücke mit dem radfahrstreifen. Fotos: Barbara Plate/Landeshauptstadt Potsdam

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