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KUZ Quartett 3-2012

Wasser Neue Trinkwasserschutzgebiete Beitrag zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung in Potsdam Für die Wasserwerke Ferch und Wildpark der Energie und Wasser Potsdam GmbH wurden mit Rechtsverordnungen des Umweltministeri- ums neue Trinkwasserschutzzonen festgelegt. Die Veröffentlichungen der Verordnungen er- folgten im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, Nr. 82 vom 13. Dezember 2011 und Nr. 40 vom 01. Juni 2012. Die Neufestsetzung der Trinkwasserschutzge- biete ist erforderlich, weil die alten nach DDR- Recht beschlossenen Schutzgebiete nicht mehr den heutigen Anforderungen an den Schutz des Grundwassers entsprechen und die neuen Rechtsverordnungen eine deutlich bessere Rechtssicherheit bieten. Die Lage und Ausdehnung der neuen Schutz- zonen wurde auf der Grundlage von Grund- wassermodellen berechnet. Somit kann die Schutzbedürftigkeit des Grundwassers genau ermittelt werden. Mithilfe der Modelle werden Fließzeiten, Anstromrichtungen zu den Fassun- gen und die Einzugsgebietsgrenzen genau er- mittelt. Entsprechend der natürlichen Bedingungen im Einzugsgebiet und der vorhandenen und mög- lichen Nutzungen werden umfassende Verbote und Nutzungsbeschränkungen festgelegt, die einen dauerhaften Schutz des für die Trinkwas- serversorgung genutzten Grundwassers ge- währleisten sollen. Denn das kostbare Gut Grundwasser soll auch künftigen Generationen für die Trinkwasserversorgung in guter Be- schaffenheit zur Verfügung stehen. Die Schutzgebiete sind in drei Zonen unter- teilt: Die Zone I schützt eine Fläche von 10 Me- tern im Umkreis um jeden Brunnen und dient seinem unmittelbaren Schutz vor Einwirkungen jeder Art. Die Schutzzone II schützt ein Gebiet unmittelbar um die Wasserfassungen und hat in der Regel Ausdehnungen bis ca. 100 Meter in Richtung des anströmenden Grundwassers. So sollen mikrobiologische Verunreinigungen und kurzfristig wirkende Einflüsse vermieden werden. Die weitere Schutzzone III erstreckt sich bis zur Einzugsgebietsgrenze, um Verunrei- nigungen zu vermeiden, die langfristig auf das „Trinkwasserversorgung auch zukünftig sichern“

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