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KUZ Quartett 4-2012

Entsorgung Wer ist für den Winterdienst verantwortlich? Schlägt der Winter zu, gibt die Straßenreinigungssatzung vor, wer wo den Winterdienst zu übernehmen hat. Für den Fahrbahnbereich eines ausgewählten Straßen- netzes ist die Landeshauptstadt Potsdam zuständig, der Winterdienst wird durch uns ausgeführt. Grundstückseigentümer sowie Eigentümer- gemeinschaften von Anliegergrundstücken sind verpflichtet, auf Gehwe- gen vor dem Grundstück den Winterdienst selbstständig durchzuführen. Kann das Räumen und Streuen aufgrund von Berufstätigkeit, Urlaub oder sonstigen Einschränkungen nicht oder nur unzureichend selbst aus- geführt werden, ist durch die Anlieger sicherzustellen, dass andere Per- sonen oder Dienstleister diese Aufgabe übernehmen. Was muss auf Gehwegen gemacht werden? Gehwege müssen in ei- ner für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens jedoch auf einer Breite von 1,50 m entlang des Grundstückes geräumt werden. Der Schnee sollte nicht auf die Fahrbahn, sondern möglichst an den Gehwegrand geräumt werden. Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, ist der Fahrbahnrand schnee- und eisfrei zu halten. Auch kombinierte Geh- und Radwege und Zugänge zu Haltestellen fallen in die Zuständigkeit der Anlieger. Wann muss geräumt und gestreut werden? Generell gilt: Räumen vor Streuen! Werktags in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr müssen Schnee und Eisglätte beseitigt werden. Wann kommt der Streudienst? Von November bis März gewährleisten wir durch unsere über 24 Stunden besetzte Einsatzzentrale einen be- darfsgerechten Winterdienst auf dem durch die Straßenreinigungssat- zung bestimmten Fahrbahnnetz. Bei außerordentlicher Witterung, zum Beispiel bei großen Schneemengen, werden durch die Stadtverwaltung zusätzliche Leistungen bestellt. Frust mit dem Frost? Wer bei Eis und Schnee in der Pflicht ist, ist klar geregelt.

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