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KUZ Quartett 4-2014 - Entsorgung

Entsorgung WINTERDIENST: KEIN SCHNEE VON GESTERN Im Winter ist klar: Schnee und Eis auf Fahr- bahnen und Gehwegen müssen weg. Wir sagen Ihnen, wer wofür zuständig ist. Frau Holle steht in den Startlöchern. Der Win- ter kommt. Da ist es gut, vorbereitet zu sein. Wer bei Eis und Schnee in der Pflicht ist, ist klar geregelt. So gibt die Potsdamer Straßenrei- nigungssatzung genau vor, wer wo und wann den Winterdienst zu übernehmen hat. Für vie- le Potsdamer Straßen ist die Landeshauptstadt zuständig. Sie hat unsere Stadtentsorgung Pots- dam (STEP) mit dem Winterdienst beauftragt. Die rückt mit ihrer orangefarbenen Flotte aus, sobald es die Witterungsverhältnisse erfordern. Und zwar bedarfsgerecht rund um die Uhr. Für den Gehweg vor privaten Grundstücken allerdings sind die jeweiligen Eigentümer selbst zuständig – und zwar uneingeschränkt. Anders ausgedrückt: Frau Holle nimmt keinerlei Rück- sicht auf Berufstätigkeit, Rentnerdasein oder eine urlaubsbedingte Abwesenheit. Auch in die- sen Fällen, so sieht es die Satzung vor, müssen die Anlieger den Winterdienst sicherstellen. Sei es durch eine Vertretung oder einen Dienstleis- ter. Aber was muss genau auf Gehwegen ge- macht werden? Sie müssen frei von Schnee und Eisglätte gehalten werden. Und zwar werktags in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr. Die Straßenreinigungssatzung legt dafür eine Breite von 1,50 Metern fest, sodass Fußgän- ger gut passieren können. Allerdings sollte der Schnee nicht vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, sondern vielmehr an den Gehwegrand gescho- ben werden. Kombinierte Geh- und Radwege fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Anlie- ger. Und: Auch an Fahrbahnübergängen wie Ampeln, Fußgängerüberwegen, Fußgängerin- seln und Straßeneinmündungen muss die Fahr- bahn in Verlängerung der Gehwege geräumt und gestreut werden. Generell gilt: Räumen geht vor Streuen. Zum Streuen empfehlen sich Streusand, Splitt oder Kies. Aus Gründen des Umweltschutzes ist der Einsatz von Salz oder auftauenden Stoffen auf Gehwegen verboten. Als eine der wenigen Aus- nahmen dieser Regelung gestattet die Satzung den Einsatz von Salz bei Eisregen. Unser Tipp: Verwenden Sie auch auf ihrem eigenen Grund- stück kein Salz. Es kann neben der Umwelt auch Ihre Vegetation gefährden. Und wenn gar kein Gehweg vorhanden ist? Dann haben die Anlie- ger Sorge für einen geräumten Fußgängerweg am Fahrbahnrand entlang ihres Grundstückes zu tragen. Bitte beachten Sie: Manche Wege und Flächen in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Spielplätzen werden aus Kostengründen weder geräumt noch gestreut. Hier ist besondere Vor- sicht geboten. Wir empfehlen das Tragen von Schuhwerk mit Profilsohlen. Und nicht verges- sen: Auch Ihr Fahrzeug braucht jetzt dringend Winterreifen! Na dann, Frau Holle, es kann losgehen!

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