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KUZ Quartett 2015-4 - Entsorgung

"Quartett" heißt unser Kundenmagazin, das Sie über die neuesten Entwicklungen in unseren Stadtwerke-Unternehmen und über alles Wissenswerte zu deren Tätigkeitsbereichen Energie, Wasser, Entsorgung, Verkehr, Bäder, Stadtbeleuchtung informiert.

EntsorgungEntsorgungEntsorgung WINTERDIENST: KEIN SCHNEE VON GESTERN Im Winter ist klar: Schnee und Eis auf Fahrbahnen und Gehwegen müs- sen weg. Wir sagen Ihnen, wer wofür zuständig ist. Frau Holle steht in den Startlöchern. Der Winter kommt. Da ist es gut, vor- bereitet zu sein. Wer bei Eis und Schnee in der Pflicht ist, ist klar geregelt. So gibt die Potsdamer Straßenreinigungssatzung genau vor, wer wo und wann den Winterdienst zu übernehmen hat. Für viele Potsdamer Straßen ist die Landeshauptstadt zuständig. Sie hat unsere Stadtentsorgung Pots- dam (STEP) mit dem Winterdienst beauftragt. Die rückt mit ihrer orange- farbenen Flotte aus, sobald es die Witterungsverhältnisse erfordern. Und zwar bedarfsgerecht. Für den Gehweg vor privaten Grundstücken allerdings sind die jewei- ligen Eigentümer selbst zuständig – und das uneingeschränkt. Anders ausgedrückt: Frau Holle nimmt keinerlei Rücksicht auf Berufstätigkeit, Rentnerdasein oder eine urlaubsbedingte Abwesenheit. Auch in diesen Fällen, so sieht es die Satzung vor, müssen die Anlieger den Winterdienst sicherstellen. Sei es durch eine Vertretung oder einen Dienstleister. Aber was muss genau auf Gehwegen gemacht werden? Sie müssen frei von Schnee und Eisglätte gehalten werden. Und zwar werktags in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr. Die Straßenreinigungssatzung legt dafür eine Breite von 1,50 Metern fest, sodass Fußgänger gut passieren können. Allerdings sollte der Schnee nicht vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, sondern vielmehr an den Gehwegrand geschoben werden. Kombinierte Geh- und Radwege fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Anlieger. Und: Auch an Fahrbahn- übergängen wie Ampeln, Fußgängerüberwegen, Fußgängerinseln und Straßeneinmündungen muss die Fahrbahn in Verlängerung der Gehwege geräumt und gestreut werden. Generell gilt: Räumen geht vor Streuen. Zum Streuen empfehlen sich Streusand, Splitt oder Kies. Aus Gründen des Umweltschutzes ist der Einsatz von Salz oder auftauenden Stoffen auf Gehwegen verboten. Als eine der wenigen Ausnahmen dieser Regelung gestattet die Satzung den Einsatz von Salz bei Eisregen. Unser Tipp: Verwenden Sie auch auf Ihrem eigenen Grundstück kein Salz. Es kann neben der Umwelt auch Ihre Vege- tation gefährden. Und wenn gar kein Gehweg vorhanden ist? Dann haben die Anlieger Sorge für einen geräumten Fußgängerweg am Fahrbahnrand entlang ihres Grundstückes zu tragen. Bitte beachten Sie: Manche Wege und Flächen in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Spielplätzen werden weder geräumt noch ge- streut. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Wir empfehlen das Tragen von Schuhwerk mit Profilsohlen. Und nicht vergessen: Auch Ihr Fahrzeug braucht jetzt dringend Winterreifen! Na dann, Frau Holle, es kann losgehen!

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