Stadtwerke Potsdam GmbH - Veröffentlichung zur Netznutzung

Zusammenstellung von Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten Erdgas

Netznutzungsentgelte Gas

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg hat am 22. Dezember 2008 die jährlich anzupassenden Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode Gas (1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012) für die EWP festgelegt. Die Festlegung der Erlösobergrenzen Gas wirkt ab dem 1. Januar 2009. Auf Basis dieser Festlegung hat die EWP gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. § 11 ARegV die Netzentgelte für das Gasverteilernetz bestimmt.

Netzentgelte Gas der EWP ab dem 01.01.2012 gemäß § 20 Abs. 1 EnWG

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