Netznutzungsentgelte Strom
Voraussichtliche Netzentgelte Strom ab 01.01.2012
Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg hat am 9. Januar 2009 die jährlich anzupassenden Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode Strom (1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013) für die EWP festgelegt. Die Festlegung der Erlösobergrenzen Strom wirkt ab dem 1. Januar 2009. Auf Basis dieser Festlegung hat die EWP gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. § 11 ARegV die Netzentgelte für das Stromverteilernetz bestimmt.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Netzentgelten ab dem 01.01.2012 die neue, so genannte Sonderkunden-Umlage aufgrund § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung berechnet wird.
Netzentgelte Strom der EWP ab dem 01.01.2012 gemäß § 20 Abs. 1 EnWG


