Seit November 2006 haben sich für den Strom- und Gaskunden im Haushalts- und Kleingewerbebereich (<10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch) wesentliche Veränderungen ergeben. Die mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 geforderte Trennung von Lieferung und Netzanschluss ist mit den am 08.11.2006 in Kraft getretenen Grundversorgungsverordnungen und Netzanschlussverordnungen in den Sparten Strom und Gas umgesetzt. Aufgrund bestehender Übergangsregelungen wurden alle bisherigen Tarifkundenverträge zum Mai 2007 an die neuen Verordnungen angepasst.
Viele wesentliche Elemente der bewährten Verordnungen blieben erhalten. Die neuen Bestimmungen bringen jedoch eine Reihe von Änderungen im bisherigen Tarifkundenversorgungsverhältnis. Aus dem Tarifkunden ist der Haushaltskunde geworden.
StromGVV und GasGVV
Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Grundversorger und Haushaltskunden. Diese Rechtsverordnungen des Bundes regeln den Geschäftsprozess vom Versorgungsbeginn bis zum Versorgungsende und haben den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
NAV und NDAV
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Haushaltskunden. Diese Rechtsverordnungen regeln den Anschluss an das örtliche Versorgungsnetz und dessen Nutzung und haben ebenso den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Grundversorger und Netzbetreiber
Der Grundversorger und Netzbetreiber im Sinne dieser neuen Verordnungen ist in Potsdam (ohne neue Ortsteile) die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP).
Unabhängig davon, ob die Versorgung mit Strom und Gas durch die EWP erfolgt, besteht aufgrund der Nutzung des örtlichen Netzes der EWP immer ein Anschlussnutzungsverhältnis mit der EWP.
Die wichtigsten Regelungen
Vertragsabschluss
Der Gesetzgeber hat nunmehr für den Abschluss eines Vertrages die Textform vorgesehen. Der Vertrag soll alle notwendigen Angaben zum Kunden enthalten wie z.B. Name, Geburtstag, ggf. Handelsregisternummer und auch notwendige Angaben zum Grundversorger und Netzbetreiber.
Preisänderungen
Die öffentliche Bekanntgabe bleibt Wirksamkeitsvoraussetzung für Preisänderungen, jedoch nur zum Monatsbeginn. Zusätzlich sind nun eine Veröffentlichung im Internet und die briefliche Mitteilung an Kunden sechs Wochen vorher Pflicht. (Es gelten hierbei Ausnahmen bis zum 30.06.2007).
Ablesung
Die gesetzlich geforderte Ankündigungsfrist beträgt eine Woche. Es muss dem Kunden ein Ersatztermin angeboten werden. Auf Kundenwunsch kann selbstverständlich auch weiterhin eine sofortige Ablesung ohne Einhaltung der Ankündigungsfrist erfolgen.
Baukostenzuschuss
Baukostenzuschüsse werden nur noch für den Teil der Leistungsanforderung, die einen Wert von 30 kW übersteigt, gezahlt und dies auch nur noch in Höhe von 50%.
Haftung
Die Haftung bei Versorgungsstörungen wurde erweitert.
Kündigungsfristen
Die Vertragsverhältnisse können mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (also auch per E-Mail, Fax, etc.). Der Grundversorger soll die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.
Die Verordnungen und Regelungen
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (PDF, 100 KB) (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (PDF, 101 KB) (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)
- Ergänzende Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) gültig ab 01.01.2011
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der EWP zur StromGVV gültig ab 01.01.2011
- Ergänzende Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) gültig ab 01.01.2011
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der EWP zur GasGVV gültig ab 01.01.2011
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und deren Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung (PDF, 38 KB) (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (PDF, 36 KB) (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
- Ergänzende Bedingungen zur Netzanschlussverordnung Ergänzende Bedingungen zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
- Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung Ergänzende Bedingungen zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in MNiederdruck" (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)


