Geltungsbereich
Diese Preise gelten für Abnahmestellen bzw. Kunden, die an das öffentliche Fernwärmesystem der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) angeschlossen sind oder erstmalig aus einem bestehenden Anschluss versorgt werden. Außerdem darf sich die Hausstation nicht im Eigentum der EWP befinden und keine abweichende Individualvereinbarung bestehen.
Jahresgrund-, Arbeits- und Jahresverrechnungspreis bilden dabei eine untrennbare Einheit.
Fernwärmepreise gültig ab 01.10.2009
| netto | brutto* | |
|---|---|---|
| * Alle Bruttopreise enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer von 19%. | ||
| Jahresgrundpreis (EUR/kW * Jahr) | 38,346 | 45,632 |
| Arbeitspreis (EUR/MWh ) | 54,499 | 64,854 |
| Jahresverrechnungspreis je Messeinrichtung | ||
| Wärmezähler mit Nennweite kleiner/gleich DN 25 (EUR/Jahr) | 56,00 | 66,64 |
| Wärmezähler und Mengenbegrenzer mit Nennweite kleiner/gleich DN 25 (EUR/Jahr) | 108,00 | 128,52 |
| Wärmezähler und Mengenbegrenzer mit Nennweite größer DN 25 (EUR/Jahr) | 235,00 | 279,65 |
| Nachspeisezähler für aufbereitetes Wasser (EUR/Jahr) | 20,00 | 23,80 |
| netto | brutto* | |
|---|---|---|
| * Alle Bruttopreise enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer von 19%. | ||
| Wasserpreis für aufbereitetes Heizwasser (Deionat) zur Füllung bzw. Nachspeisung der Kundenanlage (EUR/m3 ) | 7,50 | 8,93 |
| Entgelt je Außerbetriebnahme einer Kundenanlage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, pauschal (EUR) | 110,00 | |
| Entgelt je Wiederinbetriebnahme einer Kundenanlage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, pauschal (EUR) | 110,00 | 130,90 |
| Entgelt für eine auf Kundenwunsch vertraglich vereinbarte monatliche Abrechnung, je Abrechnung und Abnahmestelle (EUR) | 2,50 | 2,98 |
| Entgelt für auf Kundenwunsch durchgeführte zusätzliche Abrechnungen/ Bescheinigungen (z.B. Zwischenabrechnungen), je Abrechnung und Abnahmestelle (EUR) | 10,00 | 11,90 |
Die Bedienung und Wartung einer kundeneigenen Hausanschlussstation durch die EWP auf der Grundlage eines dafür abzuschließenden Vertrages und weitere hier nicht aufgeführte und vom Kunden veranlasste Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet.
Die Mahnkosten für Zahlungen, die nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit bezahlt worden sind, betragen 5,00 EUR.
Die EWP bietet die vorstehenden Konditionen für die Versorgung von Haushalten, Kleingewerbe und Betrieben mit Fernwärme in den Einzugs- und Vorranggebieten auf der Grundlage folgender Regelungen an:
Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I, S. 742) (PDF, 1,0 MB) geändert durch Gesetz vom 19. Januar 1989 (BGBl. I, S. 109, 112) und vom 10. November 2001 (BGBl. I, S. 2002)
- Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung in der Landeshauptstadt Potsdam vom 21. Dezember 1998 (PDF, 18 KB) veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam, Jahrgang 10, Nr. 1 vom 26. Januar 1999.