Grundversorgung / Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist die EWP Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadt Potsdam, dies gilt nicht für die von der EWP zum 01.01.2010 übernommenen Stromnetze in folgenden Ortsteilen: Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke, Krampnitz, Saacrow, Golm und Kartzow.
Aus diesem Grund geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Tarife und Bedingungen der EWP für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität in Niederspannung und Erdgas in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der EWP für die Elektrizitätsversorgung von Tarif- und Gewerbekunden vom 01. Januar 2006 bzw. für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 01. Januar 2006 entsprechen.
Unsere Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG entsprechen den Allgemeinen Tarifen von Haushalts- und Gewerbekunden in der Grundversorgung.
Bis auf weiteres gelten für Ihre Stromversorgung im Rahmen der Grundversorgung der Tarif nach der Bundes-Tarifordnung (BTO Elt) vom 18. Dezember 1989. In dem Preis entsprechend der BTO Elt ist das Netznutzungs-entgelt bereits enthalten.
Außerdem traten zum 08.11.2006 die neuen Grundversorgungsverordnungen (GVV) und Netzanschluss-verordnungen (NAV) für Strom und Gas in Kraft, welche die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) ersetzen.
Anschluss- und Versorgungsverhältnisse neu geregelt
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (PDF, 67 KB) Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV
- Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der EWP zur StromGVV