Müllentsorgung in Potsdam
In der Landeshauptstadt leben derzeit ca. 156.000 Einwohner. Jährlich fallen in unserer Stadt zehntausende Tonnen Restabfall an.
Im Auftrag der Stadt stellt die Stadtentsorgung Potsdam GmbH
den Bürgern Behälter in den entsprechenden Größen für die Abfallerfassung bereit und entleert diese regelmäßig. Die haushaltsnahe Sammlung des Restabfalls erfolgt mit Pressmüll-
fahrzeugen der STEP. In den Fahrzeugen erfolgt bereits während der Müllabfuhr eine Vorverdichtung des Restabfalls im Verhältnis 1:3. Das bedeutet, dass das Fahrzeug durch die integrierte Presse die dreifache Abfallmenge aufnehmen kann.
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- STEP-Umschlagstation für gemischten Siedlungsabfall und Sperrmüll
Die beladenen Fahrzeuge fahren zur Umschlagstation für gemischten Siedlungsabfall (auf dem Betriebsgelände der STEP im Industriegebiet Potsdam) und werden dort entleert.
Der Restabfall aus Potsdamer Haushalten wird anschließend mit dem Bagger in Großcontainer verladen und zur Mechanisch-Biologischen Aufbereitungsanlage der Märkischen Entsorgungs-
anlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB) nach Vorketzin transportiert. Dem Müll werden verwertbare Bestandteile entzogen, Metalle abgeschieden und organische Bestandteile ausgesondert, geschreddert und kompostiert. Der übrige Müll wird zerkleinert und getrennt entsorgt. Die besonders heizwert-
reichen Anteile werden pelletiert und an Kraftwerke geliefert. Der Rest wird auf einer zugelassenen Deponie abgelagert.
Gesetzliche Grundlagen
Die Stadt Potsdam als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat die Pflicht, eine ordnungsgemäße öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt sicherzustellen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im Kreislauf-
wirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) und dem Brandenburgischen Abfallgesetz (BbgAbfG) verankert.
Jeder Grundstückseigentümer ist gemäß Abfallentsorgungssatzung (§ 3) verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
Zusätzliche Informationen
- Abholtermine für Restabfall im Jahr 2012 in den Ortsteilen: Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Kartzow, Krampnitz, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren
- Aktuelle Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung


