Am 1. Januar 2003 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Sie verpflichtet alle Gewerbebetriebe, wieder verwertbare Abfälle wie Pappe/Papier, Kunststoffe, Metalle und biologisch abbaubare Abfälle separat zu erfassen und der Verwertung zuzuführen.
Wir liefern Ihnen die dafür notwendigen Abfallbehälter in der für Ihre Anforderungen entsprechenden Größe und holen diese in einem zu vereinbarenden Turnus ab.
Abfuhr von Gewerbeabfällen
- Folie, Pappe, gemischte Verpackung
- Elektronikschrott
- Akten
- Speisereste
- Sperrmüll
- Schrott
- Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
- Bau- und Ziegelschutt
- Holz- und Grünabfälle
- Krankenhausspezifische Abfälle
- Gefährliche Abfälle (z.B. Asbest, Teerpappe)


