Auszug aus den VBB-Tarifbestimmungen
Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis 6 Jahre, ein Kinderwagen und Handgepäck mit allen Fahrausweisen kostenlos mitgenommen werden können.
Personen
Mit der VBB-Umweltkarte können montags bis freitags von 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages und samstags, sonn- und feiertags ganztägig ein Erwachsener und bis zu drei Kinder von 6 bis 14 Jahren zusätzlich mitfahren.
Hunde
Soll ein Hund mitgenommen werden, ist für diesen ein Fahrausweis zum Ermäßigungstarif zu lösen. Für Hunde die so klein sind, dass sie in geeigneten Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. Ä.) mitgeführt werden können, ist kein Fahrpreis zu entrichten. Gleiches gilt für Besitzer von Tages-, Kleingruppen- bzw. Gruppenkarten sowie für Inhaber von Zeitfahrausweisen. Auch diese Fahrgäste können einen Hund kostenfrei mitnehmen. Für jeden weiteren Hund ist ein Fahrausweis des Ermäßigungstarifs zu lösen. Hunde, die nicht in geeigneten Behältnissen transportiert werden, sind anzuleinen. Neben den Blindenführhunden werden auch Behindertenbegleithunde zur Beförderung stets zugelassen. Behindertenbegleithunde, sind Hunde, die von schwerbehinderten Menschen mitgeführt werden, in deren Ausweis die Berechtigung zu der Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.
Achtung Maulkorbpflicht: Ab dem 1. Januar 2010 besteht für alle zu befördernden Hunde, die nicht in geeigneten Behältnissen untergebracht sind, die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbes. Dabei ist nicht die Größe des Hundes entscheidend.
Fahrräder
Fahrräder können in den ViP-Straßenbahnen (und auch in S+U-Bahnen und im Bahn-Regionalverkehr) in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt. Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme eines Rades besteht nicht.
Für gelegentliche Mitnahme eines Fahrrades gilt in Potsdam ein Einzelfahrausweis Fahrrad für eine Fahrt in eine Richtung oder eine Tageskarte Fahrrad. Vielfahrer können ihre Monatskarte mit einer Fahrrad-Zeitkarte ergänzen.
Achtung: Nach § 11 VBB Tarif gelten zusammengeklappte Fahrräder, die in handelsüblichen Fahrradtaschen, Fahrradsäcken ö. A. verpackt sind, sowie Kleinkindfahrräder (mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll) als Handgepäck und werden in Verkehrsmitteln der ViP befördert.
Sollten zusammengeklappte Fahrräder nicht verpackt sein, gilt der VBB-Tarif, dass heißt diese Fahrräder gelten nicht als Handgepäck. Eine Mitnahme von Klappfahrrädern in unverpacktem Zustand ist in den Bussen der ViP nicht gestattet.
Mitnahmeregelungen im Überblick:
Die einzelnen Mitnahmeregelungen zu den verschiedenen ViP Fahrausweisen, erhalten Sie auf unserer Seite Ticketübersicht.
Eine Zusammenfassung aller Mitnahmeregelungen finden Sie unter:
VBB Mitnahmeregelungen

