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EU-Energielabel für Heizsysteme
Rot, gelb oder grün
Wie energieeffizient arbeitet mein Kühlschrank? Ist meine Waschmaschine ein Stromfresser?
Zu diesen Fragen gibt seit etwa 20 Jahren das EU-Energielabel Auskunft. Im Jahre 1994 erstmals eingeführt, hat es sich beim Verbraucher inzwischen als nützliche Entscheidungshilfe etabliert.
Was bei Kühlschränken, Waschmaschinen und anderen Elektrogeräten schon seit längerem gilt, hat inzwischen Einzug in die Heizungskeller gehalten Seit dem 26. September 2015 müssen auch neue Heizungen, Warmwasserspeicher und -bereiter innerhalb der EU jeweils ein entsprechendes Energielabel tragen.
Das jeweilige Label gibt darüber Auskunft, wie energieeffizient die Heizungsanalage und ihre Komponenten arbeiten. Vereinfacht gesagt, werden die Wirkungsgrade der einzelnen Heizkomponenten und -systeme miteinander verglichen und hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Nutzwärme und der benötigten Gesamtenergiezufuhr bewertet. Die Einstufung erfolgt in einer Skala von A++ bei sehr guter, beziehungsweise bis G bei sehr schlechter Effizienz. Als Mindeststandard für Heizungen gilt die Brennwerttechnik.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle ab dem 26. September 2015 an den Handel gelieferten Geräte, die unter die sogenannte Ökodesign-Richtlinie fallen (Heizanlagen auf Basis von flüssiger oder gasförmiger Biomasse sind vorerst noch nicht von der Heizlabel-Pflicht betroffen).
Da viele Heizungsanlagen nicht nur aus einem Heizkessel bestehen, sondern aus mehreren Elementen, wird die Energieeffizienz dieser so genannten „Verbundanlagen“ in einem kombinierten Etikett beziehungsweise „Paketlabel“ abgebildet.
In diesem Fall muss für jede Kombination ein eigenes Label erstellt werden, dass den verwendeten Komponenten Rechnung trägt. Das Label gibt in diesem Falle auch Auskunft darüber, welche Komponenten in die Heizanlage integriert sind.
Wenn Ihr Heizkessel vor mehr als 15 Jahren installiert wurde, ist das Label auch für Sie relevant. Seit 2017 müssen Bezirksschornsteinfeger alte Heizanlagen mit einem Label versehen, das Verbraucher über die Effizienz ihrer Anlage informiert. Die Kosten hierfür übernimmt der Bund.
Folgende Wärmeerzeuger müssen seit dem 26.September 2015 mit dem Heizlabel gekennzeichnet sein:
Folgende Heizkessel müssen seit dem 01. Januar 2017 mit dem Heizungslabel gekennzeichnet sein: