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Rechtliche Grundlagen beim Bauen und Sanieren
EnEV, EEWärmeG, EEG & Co.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit vielen Jahren ein wichtiger Teil des Baurechts. Sie regelt die einzuhaltenden Mindestanforderungen für den baulichen Wärmeschutz und heizungstechnische Anlagen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Außerdem regelt Sie die Ausstellung von Energieausweisen.
Sie umfasst sämtliche Regelungen zur Erneuerung, Nachrüstung oder Ersatz alter Heizungsanlagen, Dachdämmungen und anderer, vor Energieverlust schützender Maßnahmen. Bei Verstößen gegen die EnEV drohen Bußgelder. Machen Gebäudebesitzer falsche Angaben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
Viele Neufassungen und Änderungen lassen die EnEV stets den ökologischen und gesetzlichen Gegebenheiten nach angepasst erscheinen. In der EnEV sind die ehemalige Heizungsanlagen-Verordnung und die Wärmeschutz-Verordnung zusammengefasst und als eigenständige Verordnungen abgelöst.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt das EEWärmeG in Deutschland. Das Gesetz schreibt eine anteilige Nutzungspflicht erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung bei Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 50m² vor. Diese Pflicht gilt sowohl für private, öffentliche als auch gewerbliche Immobilien. Es dient dem Schutz der Umwelt und soll dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu reduzieren. Ziel ist es, einerseits Ressourcen zu schonen, andererseits aber eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.
Wer neu baut, muss sein Haus anteilig mit erneuerbaren Energien wie Solarwärme, Geothermie, Umweltwärme (Wärmepumpe) oder Biomasse heizen und/ oder kühlen. Eine Kombination unterschiedlicher Energiequellen ist dabei ebenso möglich, wie Maßnahmen, die ähnlich Klima schonend wirken: stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist am 01. April 2000 in Kraft getreten und ersetzt das bereits seit dem Jahr 1991 gültige Stromeinspeisungsgesetz (StrEG). Ziel dieses Gesetzes ist es, die erneuerbaren Energien zu fördern und langfristig eine weitgehende Ablösung der konventionellen Energieerzeugung zu ermöglichen. Es räumt dem Strom aus regenerativen Energiequellen einen Vorrang gegenüber konventionellem Strom ein. Darüber hinaus besteht für die Netzbetreiber eine Anschlusspflicht für regenerative Stromquellen. Wenn eine solche Anlage in Betrieb genommen wird, muss der örtlich zuständige Netzbetreiber für einen Netzanschluss sorgen.
Betreiber von Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie-, Wasserkraft- sowie Biomassenanlagen erhalten eine Förderung. Als Methode wurde die direkte Förderung jeder einzelnen Anlage gewählt, wobei unterschiedliche Förderinstrumente zum Einsatz kommen.
Die Solarstromerzeugung wird über eine Vergütung des ins Netz eingespeisten Stroms bezuschusst. Ein Photovoltaik-Anlagenbetreiber erhält einen geregelten Satz pro kWh, wenn er den Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeist. Entscheidend für die Höhe der Einspeisevergütung ist der Zeitpunkt der Installation. Die Wärmeerzeugung wird dagegen über direkte Zuschüsse bei der Anschaffung der Solarthermieanlage gefördert.
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz ist die allgemein verwendete Kurzbezeichnung für das am 01. April 2002 in Kraft getretene "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung". Ziel dieses Gesetzes ist es, durch Förderung der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme zur Energieeinsparung, zum Umweltschutz und zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.
Ähnlich wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), regelt das KWK-G die Abnahme und Förderung von erzeugtem Strom aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gelegen sind. KWK-Strom, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Des Weiteren regelt das KWK-G die Förderung für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern.