Gas

Das Erdgasversorgungsnetz in Potsdam besteht zum einen aus Ferngasleitungen, die das Erdgas in die Stadt transportieren und zum anderen aus dem innerstädtischen Verteilnetz, in dem das Erdgas zu den Verbrauchern transportiert wird. Hierzu betreibt die Netzgesellschaft Potsdam (NGP) über 30 Druckregel- und Messanlagen, sowie mehr als 600km Rohrleitungen.

Der Verantwortungsbereich der NGP beginnt mit der Übernahme des Erdgases vom vorgelagerten Netzbetreiber, an den sogenannten Netzkoppelpunkten, und endet gemäß der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) üblicherweise hinter der ersten Absperreinrichtung im versorgten Gebäude.

schematische Darstellung eines Gas-Netzanschlusses

Die Leitungsinstallationen im Gebäude selbst sind in den „Technischen Regeln der Gasinstallation“ (TRGI) beschrieben und durch den Anschlussnehmer zu realisieren. Die im Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen werden dazu angehalten der NGP regelmäßig die geforderten Befähigungen gemäß TRGI nachzuweisen.

Sowohl die abrechnungsrelevanten Erdgaszähler, als auch die Gasdruckregelgeräte (falls erforderlich) sind Eigentum der NGP und werden ebenso durch diese bereitgestellt.

Es sind hierbei unsere Technischen Anschlussbedingungen Gas (TAB) zu beachten.

Um eine zuverlässige und sichere Erdgasversorgung zu gewährleisten, werden sämtliche Netzbestandteile und -anlagen von der NGP in vorgeschriebenen Intervallen überprüft. Die Betreiberpflichten für die NGP sind streng nach dem Regelwerk des „Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches“ (DVGW) festgelegt.

Die von der NGP erhobenen Netzentgelte finden Verwendung im Bau, Betrieb und in der Instandhaltung des Versorgungsnetzes. Die Höhe dieser Nutzungsgebühr wird allerdings nach regelmäßiger wirtschaftlicher Prüfung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt.

Im Rahmen der Liberalisierung des Gasmarktes verpflichtet sich die NGP, ihr örtliches Gasverteilungsnetz anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden in Potsdam zur Verfügung zu stellen.

Auf dieser Seite und den Unterseiten zur Sparte Gas finden Sie alle wichtigen Dokumente und Rahmenbedingungen zur Netznutzung gemäß den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Wenn Sie Eigentümer einer Gasanlage sind, dann sind Sie verpflichtet diese auch regelmäßig inspizieren, warten und instandsetzen zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie in folgender Anleitung .

Turnusgemäß lassen wir die Gas-Hausanschlüsse alle 12 Jahre durch Fachleute überprüfen.

Ziel dieser Begehung ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Gas-Hausanschlüsse. Der Zustand der Hausanschlüsse wird in Begehungsprotokollen dokumentiert. Diese dienen auch der Aktualisierung unserer Hausanschluss-Datenbanken.

Die für uns tätigen Mitarbeiter können sich mit einem Mitarbeiterausweis legitimieren. Die betroffenen Kunden werden im Vorfeld mit Aushängen informiert. Die Begehung ist für unsere Kunden kostenlos.

Die Begehung wird durch von uns beauftragten Unternehmen durchgeführt, welche die Beauftragung auf Wunsch nachweisen können.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zu den Bürozeiten unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:

Ihr Ansprechpartner

Marco Schulze

Tel.
0331 - 661 96 30

Terminabsprachen führen Sie bitte mit den jeweiligen beauftragten Firmen durch, die auf den Aushängen genannt sind.

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