Netzgesellschaft Potsdam GmbH
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Grund- und Ersatzversorgung Strom
Belieferung gemäß § 36 EnWG
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG stellt die Netzgesellschaft Potsdam GmbH fest, dass zum Stichtag 1. Juli 2018 die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) als Lieferant im Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam den größten Anteil der Haushaltskunden versorgt.
Damit ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH im Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam auch ab 01. Januar 2019 für die nächsten drei Jahre Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom.
Die Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg wurde entsprechend informiert.
Die Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung sind gemäß § 38 EnWG vom Grundversorger zu veröffentlichen. Für Haushaltskunden müssen diese den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung entsprechen.
Es gelten die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und Netzanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)