Netzgesellschaft Potsdam GmbH
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Netzeinspeisung
Wir unterstützen Sie dabei
Sie können Strom auf konventionelle Weise erzeugen (z.B. aus Braunkohle, Abfall, gas- oder flüssigen Brennstoffen) oder aus regenerativen Energien (Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse).
Der Anschluss an das Netz der NGP, die Abnahme des erzeugten Stroms und die Vergütung des Stroms richtet sich je nach Art der Erzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Folgende Regelungen bilden die Grundlage für den Anschluss Ihrer Anlage, die Abnahme und die Vergütung Ihres Stroms:
➥ Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
➥ Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Ab 1. August 2011 sind Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz nach der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" zu errichten. Informationen zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 können unter nachfolgendem externen Link aufgerufen werden.
Für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Netz der Netzgesellschaft Potsdam GmbH benötigen wir Ihre Mithilfe, indem Sie uns bereits im Zuge der Planung und Anmeldung Ihrer Anlage die notwendigen Informationen geben.
Bitte beantragen Sie die Einspeisung bereits in der Planungsphase der Erzeugungsanlage und rechtzeitig vor der Installation. Mit dem Antrag reichen Sie bitte nachfolgend aufgeführte Formulare und die erforderlichen Dokumente ein:
Vertragliche Anmeldung/ Einspeiseverträge
Vertragliche Anmeldung/ Einspeiseverträge
Technische Rückfragen
Planung/Anschluss
Planung/Anschluss
Planung/Anschluss
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH ist als Dienstleister für die Netzgesellschaft Potsdam GmbH tätig.