Netzgesellschaft Potsdam
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Netznutzungsentgelte
Stromnetz in Potsdam
Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen.
Die für das Jahr 2019 geltenden Netzentgelte für das Stromverteilnetz der NGP haben sich gegenüber den am 12. Oktober 2018 veröffentlichten, voraussichtlichen Netzentgelten nicht wesentlich geändert.
Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 1. Januar 2019 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstigen Entscheidungen getroffen werden bzw. sich keine Änderungen der vorgelagerten Netzkosten ergeben, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2019 erfordern.