Netzgesellschaft Potsdam GmbH
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Feststellung des Grundversorgers Strom
Feststellung des Grundversorgers
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG gibt die NGP bekannt, dass die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) ab dem 01. Juli weiterhin Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der NGP ist. Dies gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam.
Grundlage für die Belieferung sind die Grundversorgungsverordnungen und die Netzanschlussverordnungen für Strom und Gas: