ViP-Infotelefon
- Tel.
- 0331 - 661 42 75
- info@vip-potsdam.de
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Nein, die 3G-Regelung gilt seit dem 3. April 2022 nicht mehr im ÖPNV. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht weiterhin.
Ja. Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs in Berlin und Brandenburg Pflicht.
Das Tragen einer medizinischen Maske ist dementsprechend nicht mehr ausreichend.
Ausgenommen von dieser Maskenpflicht sind unter anderem Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Menschen, welche aus medizinischen Gründen keinen Mund- und Nasenschutz tragen dürfen (bei Kontrollen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen).
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam:
Nein. Jeder ist persönlich verpflichtet, FFP2-Masken im ÖPNV in Potsdam zu tragen. Bitte unterstützen Sie die Fahrten durch das Einhalten der Maskenpflicht und nehmen Sie weiter Rücksicht aufeinander. Wir als Verkehrsunternehmen sind weiterhin für Sie da und bringen Sie sicher ans Ziel.
Die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken erfasst nicht unser Fahrpersonal während des Führens von Fahrzeugen. Durch Vorsichtsmaßnahmen wie der gewährleistete Mindestabstand zu den Fahrgästen wird für das Fahrpersonal das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus minimiert. In den Fällen, wo kein ausreichender Abstand von mindestens 1,50 m einhalten werden kann, zum Beispiel wenn im Fahrgastraum Handlungen vorzunehmen sind (Türstörungen, Bedienen der Klapprampe etc.) oder Erste Hilfe zu leisten ist, muss auch vom Fahrer eine FFP2-Maske getragen werden.
Nein, die Maskenpflicht im Einzelhandel ist aufgehoben.
Ab dem 6. Mai wird die vordere Tür bei unseren Bussen wieder für den Einstieg geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt ebenfalls die Türen unserer Busse und Trams nicht mehr automatisch an den Haltestellen öffnen. Für den Ausstieg muss wieder der Haltewunsch-Taster betätigt werden.
Bei unseren Trams muss für einen Halt ab 20 Uhr der Haltewunsch-Taster bedient werden.
Aufgrund der aktuellen Situation wollen die Fahrgäste wissen, ob z.B. bereits gekaufte Fahrkarten zurückgegeben werden können oder ob ein Schüler/Azubi Abonnement auch ohne gültige Schulbescheinigung verlängert werden kann. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen.
Nein. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und damit verbundenen Sicherheitsregeln sind momentan keine Veranstaltungen in unseren historischen Fahrzeugen möglich. Sobald das wieder möglich ist, informieren wir Sie auf unserer Website.