Sicherheitshinweise zum Stadtwerkefest

Häufige Fragen zu Sicherheitsbestimmungen

Auf dem Festgelände werden Sanitäter*innen im Einsatz sein, die sich im Ernstfall um Sie kümmern. Das DRK-Zelt befindet sich wie immer rechts (westlich) von der Bühne (auf dem Basketballplatz). Der Weg wird ausgeschildert sein. Sie können sich vorab auf unserem Lageplan orientieren.

Zu einer solchen Großveranstaltung ist uns das Thema Sicherheit sehr wichtig. Aus diesem Grund ist das Abstellen von Fahrrädern auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Aber wir bieten Ihnen auch in diesem Jahr wieder eine Alternative: Am Filmmuseum und am Landtag haben wir für Sie zwei Fahrradgaragen eingerichtet. Dort können Sie Ihr Fahrrad problemlos abgeben. Der Service ist für Sie natürlich kostenlos.

Professionelle Audio- und Videoaufnahmen von den Künstlern sind nicht gestattet. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3-/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

Fundsachen können jederzeit bei jedem Ordner oder Stadtwerke-Mitarbeiter abgegeben werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ende der Veranstaltung dem städtischen Fundbüro übergeben.

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Wir empfehlen, Ohrstöpsel zu benutzen.

Das Mitbringen von Glasflaschen, Glasbehältern und Dosen auf das Festgelände ist nicht erlaubt. Es wird genügend Stände auf dem Gelände geben, an denen Sie sich verpflegen können. Trinkwasser schenken wir Ihnen an unserer Wasserbar gratis aus.

Auf dem gesamten Festgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Allen Besuchern, die das Gelände betreten, wird untersagt, Rucksäcke (größer A4-Format), große Taschen, Reisekoffer, Kisten und Kartons sowie sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Fahnen- und Transparentstangen mitzuführen bzw. auf das Gelände zu bringen. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, jederzeit Besucher auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen hin zu untersuchen.

Damit der Festbesuch ein schönes Erlebnis mit bleibender Erinnerung wird, bitten wir alle Festbesucher um Toleranz, Rücksichtnahme, Zivilcourage und Hilfe in Notfällen. Jeder sollte seinen persönlichen Beitrag dazu leisten, denn über allem steht die Sicherheit und Unversehrtheit der Festbesucher. Daher liegt das Hausrecht während des gesamten Fests beim Veranstalter und seinen beauftragten Dritten. Den Weisungen des Ordnungsdienstes des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

Bitte nehmen Sie unsere Hausordnung zur Kenntnis.

Mit dem Betreten des Festgeländes willigt der Festbesucher / die Festbesucherin unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

Das Mitbringen von Hunden (Ausnahme: Blindenführhunde) und anderen Tieren ist untersagt.

Bitte halten Sie die Umwelt sauber und benutzen Sie vorhandene Abfallbehälter.

Wer sein Kind vermisst, meldet sich bitte beim Stadtwerke-Infobus bzw. -pavillon oder im DRK-Zelt. Sollte ein Kind seine Eltern vermissen, übergeben Sie es bitte einem Sanitäter im DRK-Zelt (rechts/westlich von der Bühne). Der Weg wird ausgeschildert sein.

Am Stadtwerkeinfopoint gibt es zudem die Möglichkeit, sein Kind mit einem Kindersuchband auszustatten. Dort drauf werden für den Fall der Fälle Name und Telefonnummer vermerkt.

Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, jederzeit Besucher auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen hin zu untersuchen.