Mit dem E-Auto Geld verdienen

Jetzt Prämie sichern - EWP THG-Service

Extra-Prämie für E-Auto-Besitzer

Registrieren Sie ganz einfach Ihr Elektroauto bei uns für die THG-Quote.

Die THG-Quote, der Sofortbonus für Besitzer eines Elektroautos

E-Auto registrieren und Prämie sichern

Wer ein vollelektrisches Fahrzeug fährt, spart Treibhausgas- (THG)-Emissionen. Das können sich E-Auto-Fahrer ab sofort vergüten lassen. Und damit bis zu 65 Euro für ihr Auto erhalten!

Profitieren Sie jetzt von der THG-Quote

Die so genannte „Treibhausgasminderungsquote“ dient als ein staatliches Lenkungsinstrument für die Minderung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor und zum Erreichen der Klimaziele. Sofern Mineralölunternehmen diese nicht durch eigene Maßnahmen erreichen können, dürfen sie eingesparte CO2-Emissionen von Dritten aufkaufen, um die Defizite auszugleichen.

Seit dem 01.01.2022 dürfen auch private und gewerbliche Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeuges davon profitieren.

Über den EWP THG-Service übernehmen wir für Sie die Anmeldung und Vermarktung der THG-Quote und Sie erhalten ganz einfach per Banküberweisung.

In wenigen Schritten Prämie sichern!

Unterlagen

bereithalten

E-Auto

registrieren

Prämie

erhalten

So registrieren Sie Ihr Elektroauto für die THG-Quote

1. Unterlagen bereithalten

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Ihres E-Autos
  • Bankverbindungsdaten

2. E-Auto registrieren

  • Klicken Sie den Button „Jetzt Prämie sichern“ und tragen Sie Ihre Anmeldedaten ein
  • Fotografieren Sie die Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheines mit dem Smartphone und laden Sie die Bilder hoch

3. Prämie erhalten

  • Alles weitere übernehmen wir für Sie. Mit Ihren Angaben fordern wir beim Umweltbundesamt die THG-Quotenbescheinigung an. Sobald diese uns vorliegt, überweisen wir Ihnen die 65 Euro auf Ihr Bankkonto.

EWP THG-Service

THG-Quotenhandel – Häufige Fragen und Antworten

Treibhausgase (Abkürzung THG) tragen zum Aufheizen der Erdatmosphäre bei. Das sind beispielsweise Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan, Lachgas, Schwefelhexafluorid, Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW) und weitere. Zur Begrenzung einer weiteren Erderwärmung ist es unbedingt erforderlich, den Ausstoß von THG zu reduzieren. Negative Folgen der Erderwärmung wie das Abschmelzen der Gletscher oder Extremwetterlagen sind unbedingt einzugrenzen.

Alle Fahrzeuge, die mit einem Elektromotor als ausschließliche Antriebsart betrieben werden – so genannte vollelektrische Fahrzeuge - können registriert werden. Dies gilt auch für e-Leichtfahrzeuge wie Motorräder, Rollen, Twizzy etc. Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Verbrennermotoren, aber auch Erdgas- oder Wasserstoff-Fahrzeuge fallen nicht unter den THG-Handel.

Ja, wenn Sie als Halter*in des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind.

Ja, wenn Sie als Halter*in des Fahrzeuges in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind.

Ja, es können mehrere E-Fahrzeuge registriert werden.

Die Emissionen, die Ihr Fahrzeug einspart, können Sie jährlich solange geltend machen, wie Sie im Fahrzeugschein des E-Autos eingetragen sind. Nach Ihrer erstmaligen Registrierung werden wir im Folgejahr Kontakt mit Ihnen aufnehmen, wenn eine Zertifizierung beim Umweltbundesamt wieder ansteht.

Nach Eingang Ihrer Registrierung werden die registrierten Fahrzeugscheine in Bündeln in regelmäßigen Abständen an das Umweltbundesamt (UBA) gesendet. Wir warten intern die 14-tägige Widerspruchsfrist ab. Die Bearbeitung und Zertifizierung beim UBA wird auch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Somit sollten Sie mit einer Bearbeitungsfrist von 6-12 Wochen rechnen, bevor es zur Auszahlung Ihres Erlöses kommt.

In Bezug auf die Besteuerung von Prämien aus dem Verkauf der THG-Quote entnehmen wir der neuen Veröffentlichung des Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz , die der bundeseinheitlich abgestimmter Verwaltungsauffassung entspricht, folgendes: Bei dem Erhalt von THG-Prämien für eFahrzeuge aus dem Privatvermögen handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen. Diese Prämien unterliegen daher nicht der Einkommensteuer. Sofern das eFahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, stellen die THG-Prämien bei der ertragsteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar. Bitte bedenke, dass Steuererklärungen sehr individuell sind und wir keine steuerliche Beratung vornehmen. Bespreche das Thema daher bei Bedarf bitte direkt mit deinem Steuerberater.