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THG-Prämie für den Fuhrpark

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THG-Quotenhandel – Häufige Fragen und Antworten

  • Die Treibhausgasminderungsquote (THG) schreibt Mineralölunternehmen seit 2015 die Einsparung von CO2-Emissionen vor. Ziel ist es, dass fossile Energien in Zukunft durch nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe ersetzt werden. Die THG-Quote dient somit als gesetzliches Lenkungsinstrument zur Minderung des CO2-Austoßes und zur Erreichung der Klimaziele. Mineralölunternehmen sind verpflichtet, die Treibhausgasemissionen, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz, jedes Jahr und nachweislich, zu mindern.
  • Seit dem 01.01.2022 kann Strom für Elektroautos, als alternativer Kraftstoff mit niedrigeren Emissionen, zur Erfüllung der Minderungsquote genutzt werden. Halter*innen von Elektrofahrzeugen können demnach ihre CO2 Einsparungen an Mineralölkonzerne verkaufen, die wiederum durch den Einkauf ihre Quote erfüllen können.

Die THG-Quote wird durch das deutsche Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. BImSchV ist das Umweltbundesamt die zuständige Stelle zur Prüfung der in Verkehr gebrachte Kraftstoffe und zertifiziert die eingesparten Emissionen.

  • Alle Fahrzeuge, die mit einem Elektromotor als ausschließliche Antriebsart betrieben werden – so genannte vollelektrische Fahrzeuge - können registriert werden. Dies gilt auch für e-Leichtfahrzeuge wie Motorräder, Rollen, Twizzy etc.
  • Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Verbrennermotoren, aber auch Erdgas- oder Wasserstoff-Fahrzeuge fallen nicht unter den THG-Handel.

Ja, wenn Sie als Halter*in des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind.

Wir sammeln alle Anträge bis zum Monatsende (um genau zu sein 1 Tag vor dem Monatsletzten unter Berücksichtigung der Widerrufsfrist) und reichen diese, jeweils zum 01. eines Monats, bei den Behörden ein.

Bezogen auf den Auszahlungszeitpunkt sind wir abhängig von der Bearbeitungsdauer der Behörden, wir rechnen momentan mit einer Rückmeldung der Behörde binnen 6-12 Wochen nach Einreichung. Nach der Bestätigung durch die Behörde, erhalten Sie die THG-Prämie ausgezahlt.

Nein, die Gesetzes- bzw. Verordnungsänderung ist erst ab dem 01.01.2022 in Kraft getreten. Für die Jahre davor (z. B. 2021) gibt es die THG-Prämie für E-Auto-Halter in dieser Form noch nicht.

Die Registrierung und der Service sind komplett kostenneutral.