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KUZ Quartett 4-2012

2322quartett 04 • 2013 Welche Aufgaben auf der Fahrbahn leisten Anlieger? Eigentümer von Anliegergrundstücken, die für die Winterwartung auf Fahrbahnen zuständig sind, müssen an Straßen ohne Gehweg am Fahrbahnrand ent- lang ihres Grundstückes für entsprechende Wege für Fußgänger sorgen. An Fahrbahnübergängen wie Ampeln, Fußgängerüberwegen, Fußgän- gerinseln und Straßeneinmündungen muss die Fahrbahn in Verlänge- rung der Gehwege geräumt und gestreut werden. Welche Streumittel dürfen eingesetzt werden? Die Verwendung eines bestimmten abstumpfenden Streumittels ist nicht vorgeschrieben. Streu- sand, Splitt oder Kies bieten sich jedoch an. Aus Gründen des Umwelt- schutzes ist das Streuen mit Salz oder auftauenden Stoffen auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt und nur erlaubt, wenn anderweitig keine ausreichende Streuwir- kung erzielt werden kann oder in Ausnahmefällen wie Eisregen. Auf jeden Fall ist auf Abstand zur angrenzenden Vegetation zu achten. Auch auf privaten Flächen sollte der Umwelt zuliebe kein Salz verwendet werden. Was ist bei winterlichem Straßenzustand zu beachten? Beim Räu- men der Fahrbahnen durch den Winterdienst kann wieder Schnee auf dem frisch gereinigten Gehweg landen – das lässt sich leider nicht immer vermeiden. Viele Wege in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Spiel- plätzen werden aus Kostengründen weder geräumt noch gestreut. Beim winterlichen Spaziergang ist hier also besondere Vorsicht geboten. Tra- gen Sie Schuhwerk mit Profilsohlen und planen Sie für Ihre Wege mehr Zeit ein. Und rüsten Sie nicht zuletzt Ihr Fahrzeug mit Winterbereifung aus. Wer nimmt Ihre Hinweise entgegen? STEP-Winterdienst-Hotline: (0331) 6 61 71 71 E-Mail: winterdienst@step-potsdam.de Weitere Infos finden Sie unter: step-potsdam.de/winterdienst Alle Jahre wieder – Der Weihnachtsbaum muss weg! Wie in jedem Jahr bieten wir die gesonderte Abho- lung Ihrer Weihnachtsbäume an. Im Auftrag der Lan- deshauptstadt Potsdam werden die Bäume in den je- weiligen Stadtgebieten an den unten genannten Ter- minen eingesammelt. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Einsammlung der Weihnachtsbäume zu ge- währleisten, sollten die Weihnachtsbäume möglichst zusammen mit den Bäumen der Nachbarn am Abhol- tag bis spätestens 06.00 Uhr, allerdings frühestens ab 18.00 Uhr des Vortages auf einem Stapel in Fahr- bahnnähe zur Abholung bereitliegen. Bitte entfernen Sie vorab sämtlichen Weihnachtsschmuck, damit eine umweltgerechte Verwertung erfolgen kann. Vielen Dank. Stadtteil Termin Zentrum Ost, Berliner Vorstadt, Jägervorstadt (nördlich der Hegelallee), Nauener Vorstadt, Klein Glienicke 02.01., 16.01. und 30.01.14 Groß Glienicke, Neu Fahrland, Marquardt 03.01. und 17.01.2014 Kirchsteigfeld, Babelsberg (östlich der Bahnstrecke Drewitz) 06.01. und 20.01.2014 Bornim, Bornstedt, Eiche, Golm 07.01. und 21.01.2014 Stadtzentrum, Potsdam West, Kiewitt 08.01. und 22.01.2014 Fahrland, Paaren, Uetz, Satzkorn 09.01. und 23.01.2014 Sacrow, Krampnitz, Kartzow, Babelsberg (nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße) 10.01. und 24.01.2014 Grube, Nattwerder, Schlänitzsee, Babelsberg (südlich der Rudolf-Breitscheid-Straße) 13.01. und 27.01.2014 Stern, Drewitz 14.01. und 28.01.2014 Waldstadt l und ll, Schlaatz, Teltower Vorstadt, Templiner Vorstadt, Hermannswerder 15.01. und 29.01.2014

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