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Ab morgen gilt in den Fahrzeugen der ViP die 3G-Regel / Stichprobenkontrollen / Kein Vordereinstieg in Bussen

Potsdam, den 23.11.2021

Ab morgen dürfen nur noch genesene, geimpfte oder getestete Fahrgäste die Busse und Straßenbahnen benutzen. Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH setzt damit die 3G-Regelungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung um. Diese gelten vom Mittwoch, den 24. November 2021 an.

Die ViP als Unternehmen der Personenbeförderung ist entsprechend des neuen Gesetzes verpflichtet, die Einhaltung der Regelungen „durch stichprobenhafte Nachweiskontrollen zu überwachen“. Die Stichproben werden durch den Sicherheitsdienstleister GSE PROTECT Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz mbH durchgeführt. Dieser führt für die ViP auch die Fahrausweiskontrollen und die Kontrollen zur Maskenpflicht durch. Für die Maßnahmen werden die verfügbaren Kräfte eingesetzt.

Wir bitten unsere Fahrgäste, die jeweils für sie geltenden Nachweise griffbereit zu halten. Dies gilt für den Impfnachweis (gelber Impfausweis oder digitaler Impfnachweis wie z.B. CovPass), eine Genesenen-Bescheinigung oder einen aktuellen Covid19-Test, nicht älter als 24 Stunden.

Da die 3G-Verpflichtung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet ist, verstößt ein Fahrgast gegen die Sicherheit im rechtlichen Sinne, wenn er die 3G-Verpflichtung nicht erfüllt. Entsprechend entfällt dann die Beförderungspflicht. Für die Fahrgäste besteht die Verpflichtung, die Nachweise auf Befragen vorzulegen. Nach den guten Erfahrungen mit ihren Fahrgästen in den vergangenen Monaten setzt die ViP weiterhin auf Vernunft, auf eine hohe Kooperationsbereitschaft sowie auf Deeskalation.

Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen. Dies gilt für alle Schulformen und Berufsschulen sowie Sonder- und Förderschulen. Für Studierende gilt die 3G-Regel.

Nach wie vor müssen die Fahrgäste jeden Alters in den Fahrzeugen eine Maske tragen. Erlaubt ist neben der FFP2-Maske auch weiterhin der medizinische Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske).

Die 3G-Regel gilt entsprechend der neuen gesetzlichen Regelungen auch für das Fahrpersonal und für das Kontrollpersonal des Sicherheitsdienstleisters. Die ViP wird entsprechende Kontrollen auf dem Betriebshof und an weiteren Stellen durchführen. Außerdem werden Impfangebote über den Betriebsarzt gemacht, beispielsweise für Booster-Impfungen.

In den früheren Phasen der Corona-Pandemie wurde der Vordereinstieg in ViP-Busse zum Schutz des Fahrpersonals geschlossen. Im Sommer wurden die Vordertüren vor dem Hintergrund der damaligen Entspannung der Lage wieder geöffnet. Nunmehr ist wegen der verschärften Situation wieder kein Vordereinstieg mehr möglich.

Die Situation ist auf Grund der Kurzfristigkeit herausfordernd für alle Beteiligten, wie die Corona-Pandemie insgesamt. Wir stellen uns dem mit allen vorhandenen Kräften.

Unser Krisenmanagement hat in den vergangenen Tagen daran gearbeitet, die notwendigen Maßnahmen vorzubereiten. Dazu waren und sind wir in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt Potsdam, mit unseren Branchenverbänden sowie mit GSE PROTECT . Wir werden die konkreten Maßnahmen regelmäßig intern auswerten und daraus mögliche Optimierungen ableiten.

Im Namen der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH

Ansprechpartner für Medienvertreter

Stefan Klotz

Pressesprecher

Tel.
0331 - 661 95 09
Mail
stefan.klotz@swp-potsdam.de

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