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EEG-Umlage und Netzentgelte steigen: EWP passt Strompreise an

Potsdam, den 30.10.2013

Zum 01.01.2014 werden mehrere gesetzlich vorgeschriebene Umlagen auf den Strompreis erhöht. Für die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) bedeutet dies, dass sich eine Strompreiserhöhung zum Januar 2014 nicht vermeiden lässt. EWP-Geschäftsführer Wilfried Böhme und Holger Neumann: „Auch für das Jahr 2014 liegt die Erhöhung der Umlagen, insbesondere der EEG-Umlage, wieder in einem Bereich, den die EWP betriebswirtschaftlich nicht auffangen kann. Wir versuchen weiterhin, die Mehrbelastungen für unsere Kunden möglichst gering zu halten. Wir stehen zur Energiewende. Wir hoffen jedoch auf eine Reformierung des derzeitigen Fördersystems für erneuerbare Energien durch die künftige Bundesregierung, die den jährlichen Anstiegen der Umlage ein Ende bereitet oder diese zumindest deutlich abschwächt. Wir unterstützen diesbezügliche Forderungen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).“

Die Umlage nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) erhöht sich um 0,963 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) netto und die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Umlage) um 0,052 Ct/kWh netto. Die erstmalig erhobene Umlage nach §18 der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten“ beträgt 0,009 Ct/kWh netto.

Hinzu kommt eine Erhöhung der Netzentgelte um 0,310 Ct/kWh netto. Die Netzentgelte werden von der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) festgelegt und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur.

Gesenkt wird die Umlage nach § 19 Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) zur Unterstützung energieintensiver Unternehmen um 0,237 Ct/kWh netto.

Für die EWP-Kunden bedeuten diese fünf Veränderungen in Summe eine Erhöhung der Arbeitspreise in der Grundversorgung und für die Sonderprodukte um einheitlich 1,097 Ct/kWh netto, entspricht 1,306 Ct/kWh brutto, zum 01.01.2014.

Der Anteil von Steuern und Umlagen am Strompreis der EWP bei 1750 kWh/a beträgt 50%, die durch die Leistung des Unternehmens unmittelbar beeinflussbaren Kostenanteile Erzeugung/Beschaffung/Vertrieb bzw. Netzkosten liegen bei 29 % bzw. 21%.

Auf die typischen Verbrauchsfälle umgerechnet ergeben sich für die EWP-Stromkunden folgende zusätzliche Brutto-Kostenbelastungen bei einem Verbrauch von:

1.750 kWh/a (1-Personenhaushalt = 76 % der EWP-Kunden) + 22,847 €/a ~ + 1,90 €/Monat
2.400 kWh/a (2-Personenhaushalt = 15 % der EWP-Kunden) + 31,333 €/a ~ + 2,61 €/Monat
3.500 kWh/a (3-Personenhaushalt = 5 % der EWP-Kunden) + 45,694 €/a ~ + 3,81 €/Monat
4.000 kWh/a (4-Personenhaushalt = 2 % der EWP-Kunden) + 52,222 €/a ~ + 4,35 €/Monat

Unter den regionalen Stromversorgungsunternehmen in Brandenburg rangiert die EWP im Drittel der preiswertesten Anbieter. Sofern, wie erwartet, auch alle anderen Anbieter ihre Preise um die Erhöhung der Umlagen anpassen werden, würde sich das Ranking der EWP nicht ändern.

Die Erdgaspreise für Endkunden bleiben unverändert.

Der Fernwärmearbeitspreis wird zum 01.01.2014 leicht steigen. Die Steigerung liegt bei 3,38 EUR/MWh netto, das entspricht 4,02 EUR/MWh brutto. Für einen durchschnittlichen privaten Fernwärmekunden mit 15 MWh/Jahr bedeutet es eine jährliche Brutto-Mehrbelastung von 60,33 €. Für private Fernwärmekunden, die einen Dreijahresliefervertrag abschließen, steigt der Fernwärmearbeitspreis demgegenüber nur um 1,64 EUR/MWh brutto, dies bedeutet eine jährliche Brutto-Mehrbelastung von 24,63 €. Hinzu kommt jeweils eine Erhöhung aus dem Jahresgrundpreis von 1,14 EUR brutto pro kW installierte Leistung des jeweiligen Fernwärmeanschlusses.

Mit den neuen Konditionen liegen die Fernwärmepreise der EWP im brandenburgischen Landesvergleich immer noch im günstigen Bereich, wie die Auswertungen der BBU-Preisdatenbank dokumentieren.

Die EWP bemüht sich, unter den gegebenen Rahmenbedingungen ständig um Kostenoptimierung im Sinne ihrer Kunden. Einen speziellen Bonus von einmalig 12 € erhalten EWP-Kunden, die bis 30.12.2013 ihre Einzugsermächtigung auf das neue europäisch vereinheitlichte SEPA-Überweisungsverfahren („SEPA-Lastschriftmandat“) umstellen bzw. der EWP eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen. Die Resonanz auf diese bereits seit Oktober 2012 laufende Aktion ist positiv, dennoch möchte die EWP noch mehr Kunden für diese bequeme Zahlungsweise gewinnen.

Alle Kunden werden durch die EWP fristgerecht bis zum 15. November 2013 umfassend per Brief über die neuen Preise informiert.

Ansprechpartner für Medienvertreter

Stefan Klotz

Pressesprecher

Tel.
0331 - 661 95 09
Mail
stefan.klotz@swp-potsdam.de

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