Stadtwerke Potsdam GmbH
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Pressemitteilung
Potsdam, den 25.08.2006
Kunden, die einmal jährlich nach ihrem Verbrauch abgerechnet werden, erhalten beim Einzug in eine neue Wohnung und bei jeder Jahresrechnung einen Abschlagsplan. Abschläge sind Teilzahlungen für den neuen Verbrauchszeitraum. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch, d.h. der Rechnungsbetrag der neuen Periode wird maschinell hochgerechnet und durch die Anzahl der Abschläge geteilt. Alle Abschlagszahlungen werden in der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Bisher wurden die Abschläge in der Regel 2-monatlich erhoben. Auf vielfachen Kundenwunsch wird die EWP eine Umstellung auf monatliche Abschläge vornehmen. Für alle derzeit bestehenden Abschlagspläne gibt es keine Änderung. Sie behalten bis zur nächsten Jahresrechnung weiter ihre Gültigkeit. Mit der darauf folgenden nächsten Rechnung erhalten die jeweiligen Kunden einen neuen Abschlagsplan, der dann monatliche Fälligkeitstermine vorsieht.
Wenn Kunden der EWP eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen die nichts zu tun, die Abschläge werden dann automatisch zu den jeweiligen Fälligkeiten eingezogen. Wenn Kunden manuell einzahlen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen sie die Beträge und Zahlungstermine, die auf der Rechnung angegeben sind, beachten bzw. ihren Dauerauftrag entsprechend ändern.