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EWP ordnet Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein: „Wir stehen der Landeshauptstadt mit Unterstützung zur Seite“

Potsdam, den 16.05.2025

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch (14. Mai 2025) seine Entscheidung zu den Wassergebührenbescheiden der Jahre 2010 bis 2012 bekannt gegeben. In dem Verfahren war die Landeshauptstadt Potsdam die beklagte Partei. Bisher liegt keine schriftliche Urteilsbegründung vor. Bekannt ist lediglich aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts: „Die Rechtswidrigkeit der Gebührenbescheide sah der Senat darin begründet, dass die Angemessenheit des an die GmbH entrichteten Entgelts nicht plausibel gemacht worden sei.“

„Die EWP bereitet die Kosten jährlich gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam auf, die für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung entstehen und damit Grundlage der Entgelte sind“, betonen Christiane Preuß und Eckard Veil, Geschäftsführung der EWP. Dazu zählen notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ebenso wie laufende Betriebskosten. Die Entgelte an die EWP fließen als Bestandteile in die Gebührenkalkulationen der Stadt ein.

„Selbstverständlich stehen wir der Landeshauptstadt zur Seite, um die zurückliegenden Gebührenkalkulationen im Sinne der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu plausibilisieren. Das ist in unserem gemeinsamen Interesse“, so die EWP-Geschäftsführung.

Für die Energie und Wasser Potsdam GmbH hat die verlässliche Versorgung der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem Trinkwasser und eine sichere, ressourcenschonende Abwasserentsorgung höchste Priorität. Wir wissen, dass das Vertrauen in unsere Leistung ein hohes Gut ist. Daran arbeiten wir jeden Tag – offen, nachvollziehbar und zukunftsorientiert. Wir stehen der Landeshauptstadt deshalb mit Unterstützung zur Seite.

Im Namen der Energie und Wasser Potsdam GmbH

Ansprechpartner für Medienvertreter

Stefan Klotz

Pressesprecher

Tel.
0331 - 661 95 09
Mail
stefan.klotz@swp-potsdam.de

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