Stadtwerke Potsdam GmbH
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Pressemitteilung
Potsdam, den 13.10.2022
Die Bilanz der Stadtentsorgung Potsdam (STEP) zum morgigen „Internationalen Tag des Elektroschrotts“ ist positiv: An beiden Wertstoffhöfen werden pro Tag in etwa 1 Tonne Kleingeräte abgegeben. Insgesamt beläuft sich die bei der STEP entsorgte Elektroschrottmenge aller Gerätegrößen in diesem Jahr bei ca. 80 Tonnen/ Monat. Bis heute wurden rund ca. 660 Tonnen abgegeben, im gesamten Jahr 2021 waren es ca. 1.000 Tonnen. Nur noch selten finden sich Elektrogeräte in den Restmülltonnen, so die Erfahrungen der STEP.
Elektroschrott gehört nicht in den Restmüll. Fast jeder hat sie zuhause herumliegen: Ausrangierte Handys, kaputte Rasierapparate, jede Art von ferngesteuertem Spielzeug, elektrische Zahnbürsten, Kameras oder Toaster – bis zu 5 Kilogramm kleine Elektroaltgeräte werden pro Kopf in Schubladen, Schränken oder Kisten vermutet, teilte der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) dazu mit. Dabei stecken in den Geräten oft viele kostbare Rohstoffe wie Kupfer, Gold oder Platin. Mitunter auch gefährliche und umweltschädliche Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher.
Zu den Elektrogeräten gehören alle Geräte, die zu ihrem Betrieb Strom benötigen, beispielsweise Kühlschränke, Heizungen, Bildschirmgeräte wie Monitore und Fernseher, Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Trockner, Geräte der Telekommunikation, IT-Geräte (PC/ Laptop/ Peripheriegeräte), Haushaltskleingeräte, elektrische Werkzeuge, LED-Lampen, Leuchtstofflampen und Energiesparlampen (jedoch keine Glühlampen). Viele Potsdamer*innen entsorgen ihren Elektroschrott bereits verantwortungsvoll.
Dieses Jahr geht es beim „Tag des Elektroschrotts“ vor allem um kleine Elektronikgeräte mit dem Slogan: „Recycle jedes Elektrogerät, sei es auch noch so klein.“ Auch die seit einigen Jahren gebräuchlichen E-Zigaretten gehören zum Elektroschrott und dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Sie müssen am Ende ihrer Lebensdauer richtig entsorgt werden. Bisher landen noch zu viele E-Zigaretten in der Restabfalltonne.
Die korrekte Elektroschrottentsorgung ist einfach und kostenlos: Elektrogeräte aller Größen können auf den beiden Wertstoffhöfen Drewitz und Neuendorfer Anger abgeben werden. Aber auch die Abholung von Elektrogroßgeräten (z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke) über eine angemeldete, ebenfalls kostenlose Sperrmüllentsorgung wird rege genutzt. Kleine Elektrogeräte können zusätzlich am Schadstoffmobil abgegeben werden. Zudem besteht seit 2015 eine allgemeine Rücknahmepflicht für Vertreiber von Elektrogeräten, seit diesem Sommer müssen auch Einzelhändler und Supermärkte E-Schrott wieder zurücknehmen.
Die Entsorgung von Elektroaltgeräten ist durch das Elektroaltgerätegesetz geregelt. Wenn auf einem Produkt ein Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ zu finden ist, bedeutet das, dass es nicht über den Restabfall in der Mülltonne entsorgt werden darf. 58 Kilogramm CO2-Emissionen vermeiden, sagt beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Über die Wertstoffhöfe werden auch Batterien einer sachgerechten Verwertung zugeführt. Dies ist wichtig. Denn wenn beispielsweise Geräte mit Lithiumbatterien unsachgemäß im Hausmüll entsorgt werden, kann eine Batterie beim Pressvorgang oder beim Umladen beschädigt werden und in den Transportfahrzeugen einen Brand verursachen. Kleine elektronische Geräte stellen deswegen eine große Herausforderung für die Entsorgungsbetriebe dar – und eine Belastung für die Umwelt. Größere Lithiumbatterien und defekte kleinere Lithiumbatterien (aufgebläht, Hülle geplatzt etc.) müssen gesondert verpackt und transportiert werden. Hier greifen die Gefahrgutvorschriften (ADR).
Bei der zentralen Auftragsannahme der STEP (https://www.swp-potsdam.de/de/entsorgung/sperrmüllabholung/ , Tel.: 0331 - 661 7166 oder auftrage@step-potsdam.de) können elektrische Geräte vom Kühlschrank über den Fernseher bis hin zum PC kostenlos zur Abholung angemeldet werden. Diese werden am Abholtag von der STEP vor dem Grundstück eingesammelt. Dabei können auch Kleingeräte mit bereitgestellt werden. Eine ausschließliche Abholung von Kleingeräten, wie beispielsweise einem Toaster, erfolgt nicht.