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Neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) für gewerbliche Abfälle

Neue Herausforderungen für alle ​gewerblichen Abfallerzeuger

Wichtige gesetzliche Änderung - Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Seit dem 1. August 2017 ist eine neue Fassung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten, die vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Novelle dieser Verordnung gilt für alle gewerblichen Abfallerzeuger bundesweit.

Was bedeutet dies für Gewerbeabfälle?

Der Gesetzgeber nimmt nun alle Abfallerzeuger verstärkt in die Pflicht. Konkret heißt das: Sie als Abfallerzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen sind gemäß der neuen Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, bestimmte Abfallfraktionen bereits am Entstehungsort, also in Ihrem Betrieb, getrennt zu erfassen.

Ziel des Gesetzgebers ist es, die getrennte Sammlung sowie das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen auszubauen.

Fragen & Antworten

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Erfassung der Abfallfraktionen

Nach der neuen Fassung der GewAbfV sind die folgenden Abfallfraktionen bereits am Entstehungsort getrennt zu erfassen und zu dokumentieren:

  • Papier, Pappe und Kartonagen
  • Glas
  • Kunststoff
  • Metall
  • Holz
  • Textilien
  • Bioabfälle und
  • Restabfälle.

Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle. In gewerblichen Siedlungsabfällen dürfen keine Anteile aus medizinischen Abfällen enthalten sein.
Diese Abfälle sind bereits auf der Baustelle in folgende Abfallfraktionen zu trennen:

  • Glas
  • Kunststoff
  • Metalle, einschließlich Legierungen
  • Holz
  • Dämmmaterialien
  • Bitumengemische
  • Baustoffe auf Gipsbasis
  • Beton
  • Ziegel
  • Fliesen und Keramik

Ausnahmeregelungen der GewAbfV

Für Unternehmen, die eine Getrennthaltungsquote von 90 Prozent nachweisen können, entfällt die nachgelagerte Sortierpflicht für die weiterhin anfallende gemischte Fraktion. Um diese Ausnahme geltend zu machen, muss der Abfallerzeuger bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Behörde auf Verlangen einen Nachweis seiner Getrennthaltungsquote vorlegen, der vorab durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft wurde.

Wir beraten Sie gerne!

Bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen wir Sie gerne. Hierfür analysieren unsere Experten bestehende Erfassungsprozesse, optimieren sie ggf. und stellen gerne ein maßgeschneidertes Behältersystem bereit.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns Ihre Abfallbilanz und die Getrennthaltungsquote. Auch bei Ihren Dokumentationspflichten unterstützen wir Sie.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch wünschen, wenden sich bitte an Ihren STEP-Kundenbetreuer.

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