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Ewigkeitschemikalien
Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) werden seit den 1950er-Jahren aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in vielen Produkten des täglichen Lebens eingesetzt.
Sie finden sich zum Beispiel in beschichteten Pfannen, wasserabweisender Outdoor- und Funktionskleidung, Lebensmittelverpackungen, Pflegeprodukten aber auch in Farben und Feuerlöschschäumen.

Aufgrund ihrer extremen Beständigkeit und hohen Stabilität werden PFAS auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. Diese Beständigkeit birgt jedoch Risiken für Mensch und Umwelt. So können sie leicht in Böden, Oberflächengewässer und auch ins Grundwasser gelangen. Einige PFAS stehen im Verdacht, das Immunsystem zu beeinflussen, den Hormonhaushalt zu stören oder sich langfristig im Körper anzureichern. Aus diesem Grund ist es unsere Priorität unser Trinkwasser regelmäßig und umfassend zu kontrollieren, um höchste Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.
Obwohl PFAS im Trinkwasser nur in sehr geringen Konzentrationen vorkommen können, wird unser Wasser regelmäßig überprüft. Seit dem 12. Januar 2026 gelten laut der Trinkwasserverordnung verbindliche Grenzwerte. Bei Beprobungen unseres Trinkwassers werden diese Grenzwerte eingehalten und deutlich unterschritten. Es werden jährlich über 1.600 Proben während der Prozesskette der Trinkwassergewinnung, -verteilung und -aufbereitung genommen. Selbst ein lebenslanger Konsum bei diesen Grenzwerten kann keine Gesundheitsgefährdung darstellen. Sollte wider Erwarten ein Grenzwert überschritten werden, handeln wir sofort:
Dabei arbeiten wir eng mit den Gesundheitsbehörden zusammen. Selbstverständlich informieren wir Dich transparent über die Qualität Deines Trinkwassers.
Dank dieser Maßnahmen kannst du dich darauf verlassen, dass Dein Trinkwasser jederzeit sicher und von höchster Qualität ist.
Hier findest du weitere Informationen über PFAS:
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/pfas-im-fokus.pdf
Ja, mit der 2023 novellierten Trinkwasserverordnung gelten erstmals verbindliche Grenzwerte.
Seit 12. Januar 2026:
Ab 12. Januar 2028:
Die Grenzwerte sind so festgelegt, dass keine Gesundheitsgefährdung besteht, auch bei lebenslangem Konsum.
Die EWP wäre verpflichtet: