Um einen reibungslosen Ablauf beim Empfang und der Verarbeitung von E-Rechnungen zu gewährleisten, beachten Sie bitte die folgenden Anforderungen an die Rechnungslegung. Sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden nur auf der Grundlage einer prüffähigen Rechnung vergütet, die den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetzes (UStG) entspricht. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst mit Eingang der korrigierten bzw. berichtigten Rechnung als zugegangen. Ist kein anderweitiges Zahlungsziel individualvertraglich vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung zu begleichen (AEB). Die Rechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- die BESTELL-Nummer und das Datum dieser Bestellung,
- die Art und vollständige Bezeichnung der Lieferung bzw. Leistung,
- den Rechnungsbetrag unter Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften,
- die vom zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- den vollständigen Namen und die Anschrift des Auftragnehmers und des Auftraggebers,
- den Vor- und Nachnamen des zuständigen Ansprechpartners im Fachbereich.
