Meta schließen

Ihr Ansprechpartner

Energie und Wasser Potsdam Kundenservice

Tel.
0331 - 661 30 00
Mail
kundenservice@ewp-potsdam.de

Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

Das solltest du wissen!

Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesregierung hat im Mai 2026 ein neues Gesetz beschlossen: das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ersetzt die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und bringt wichtige Änderungen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

Mit dem neuen Gesetz erhältst du mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl deiner Heiztechnik. So kannst du die Lösung wählen, die zu deinem Gebäude und deinen individuellen Anforderungen passt.

Das bedeutet für dich: Du kannst künftig freier entscheiden, welche Heizlösung am besten zu deinem Gebäude und deinen individuellen Anforderungen passt. So bleibt mehr Spielraum für individuelle Lösungen und die Anpassung an künftige technische und gesetzliche Anforderungen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Gebäudemodernisierungsgesetz: Das gilt ab 2026

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (Beschluss Mai 2026) wird das bisherige GEG grundlegend angepasst.

Das ist neu:

  • Die 65 %-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt
  • Mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer
  • Alle Heiztechnologien bleiben grundsätzlich möglich (auch Gas & Öl)
  • Mehr Planungssicherheit und einfachere Regeln für Hausbesitzer und Eigentürmer

Was bedeutet das konkret für dich?

  • Deine Heizung funktioniert noch:
    Kein Handlungsdruck, Reparaturen sind weiterhin möglich.
  • Deine Heizung ist defekt oder Austausch geplant:
    Du kannst zwischen verschiedenen Lösungen wählen. Eine individuelle Beratung wird wichtiger denn je.
  • Du planst eine Modernisierung:
    Nutze die neuen Freiheiten, achte auf langfristige Kosten (z. B. CO₂-Preis).

Welche Heizlösungen sind möglich?

Auch wenn mehr möglich ist, Zukunftssichere Lösungen bleiben:

  • Fernwärme
  • Wärmepumpe
  • Hybridlösungen
  • Biomasse
  • Gas- oder Ölheizungen

Achtung: Fossile Heizungen können kurzfristig günstiger wirken, aber langfristig durch CO₂-Kosten teurer werden.

Förderung & Kosten

Auch mit dem neuen Gesetz gilt:

  • Staatliche Förderungen bleiben bestehen
  • Für bestimmte Heiztechnologien und energetische Maßnahmen stehen attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Tipp: Fördermöglichkeiten immer vor der Umsetzung prüfen. Prüfe deine Fördermöglichkeiten jetzt direkt in unserem digitalen Energiesparrechner.

Fragen & Antworten zum Gebäudeenergiegesetz

Nein, es gibt weiterhin keine generelle Austauschpflicht.

Ja, aber mit Blick auf zukünftige Klimavorgaben und Kosten.

Ja, in Potsdam ist Fernwärme für viele Gebäude eine Option der Wärmeversorgung. Das Fernwärmenetz wird schrittweise ausgebaut und weiterentwickelt. Mit einem Fernwärmeanschluss erfolgt die Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser über das Wärmenetz, sodass in der Regel keine eigene Wärmeerzeugungsanlage im Gebäude erforderlich ist. Ob Fernwärme für dein Gebäude geeignet ist, hängt von den individuellen Rahmenbedingungen vor Ort ab.

Das hängt von der Lage ab. In vielen Gebieten ist ein Anschluss bereits möglich oder geplant.

➔ Potsdamer Fernwärme-Ausbaugebiete

Ja, aufgrund der Förderung und langfristiger Kostenstabilität.

Was hat sich konkret geändert?

– Alt –
GEG (2024) - Gebäudeenergiegesetz
– Neu –
Ab 2026 - Gebäudemoderniesierungsgesetz
▸ 65 % - Pflicht für Erneuerbare Energien ▸ Keine feste Quote für Erneuerbare Energien mehr
▸ Starke Einschränkungen bei der Heizungswahl ▸ Freie Wahl der Heizungstechnologie
▸ Eingeschränkte Freiheit für Eigentümer ▸ Mehr Entscheidungsfreiheit

Das könnte dich auch interessieren

Energiespartipps

digitaler Stromzähler, © AdobeStock_515896573

Moderne Messeinrichtungen

Heizungstausch

Fördermittel

Vater und Tochter klatschen in die Hände, darüber ist eine Lichterkette, © AdobeStock_558713714

Neue Energie