Meta schließen

Ihr Ansprechpartner

Energie und Wasser Potsdam Kundenservice

Tel.
0331 - 661 30 00
Mail
kundenservice@ewp-potsdam.de

Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

Das solltest du wissen!

Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesregierung hat im Mai 2026 ein neues Gesetz beschlossen: das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ersetzt die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und bringt wichtige Änderungen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, Gebäude weiterhin klimafreundlicher zu beheizen – gleichzeitig aber mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heiztechnik zu schaffen.

Das bedeutet für dich: Du kannst künftig freier entscheiden, welche Heizlösung am besten zu deinem Gebäude und deinen individuellen Anforderungen passt – bei gleichzeitig klarer Ausrichtung auf Klimaschutz und Zukunftsfähigkeit.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Gebäudemodernisierungsgesetz: Das gilt ab 2026

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (Beschluss Mai 2026) wird das bisherige GEG grundlegend angepasst.

Das ist neu:

  • Die 65 %-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt
  • Mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer
  • Alle Heiztechnologien bleiben grundsätzlich möglich (auch Gas & Öl)
  • Mehr Planungssicherheit und einfachere Regeln für Hausbesitzer und Eigentürmer

Was bedeutet das konkret für dich?

  • Deine Heizung funktioniert noch:
    Kein Handlungsdruck, Reparaturen sind weiterhin möglich.
  • Deine Heizung ist defekt oder Austausch geplant:
    Du kannst zwischen verschiedenen Lösungen wählen. Eine individuelle Beratung wird wichtiger denn je.
  • Du planst eine Modernisierung:
    Nutze die neuen Freiheiten, achte auf langfristige Kosten (z. B. CO₂-Preis).

Welche Heizlösungen sind möglich?

Auch wenn mehr möglich ist, Zukunftssichere Lösungen bleiben:

  • Fernwärme
  • Wärmepumpe
  • Hybridlösungen
  • Biomasse
  • Gas- oder Ölheizungen

Achtung: Fossile Heizungen können kurzfristig günstiger wirken, aber langfristig durch CO₂-Kosten teurer werden.

Förderung & Kosten

Auch mit dem neuen Gesetz gilt:

  • Staatliche Förderungen bleiben bestehen
  • Besonders klimafreundliche Lösungen werden unterstützt

Tipp: Fördermöglichkeiten immer vor der Umsetzung prüfen. Prüfe deine Fördermöglichkeiten jetzt direkt in unserem digitalen Energiesparrechner.

Fragen & Antworten zum Gebäudeenergiegesetz

Nein, es gibt weiterhin keine generelle Austauschpflicht.

Ja, aber mit Blick auf zukünftige Klimavorgaben und Kosten.

Ja, insbesondere in Potsdam ist Fernwärme für viele Gebäude eine sehr wirtschaftliche und zukunftssichere Lösung. Sie wird kontinuierlich ausgebaut und spielt eine zentrale Rolle in der
lokalen Wärmewende. Du profitierst von einer zuverlässigen Versorgung ohne eigene Heizungsanlage im Haus.

Das hängt von der Lage ab. In vielen Gebieten ist ein Anschluss bereits möglich oder geplant.

➔ Potsdamer Fernwärme-Ausbaugebiete

Ja, aufgrund der Förderung und langfristiger Kostenstabilität.

Was hat sich konkret geändert?

– Alt –
GEG (2024) - Gebäudeenergiegesetz
– Neu –
Ab 2026 - Gebäudemoderniesierungsgesetz
▸ 65 % - Pflicht für Erneuerbare Energien ▸ Keine feste Quote für Erneuerbare Energien mehr
▸ Starke Einschränkungen bei der Heizungswahl ▸ Freie Wahl der Heizungstechnologie
▸ Eingeschränkte Freiheit für Eigentümer ▸ Mehr Entscheidungsfreiheit

Das könnte dich auch interessieren

Energiespartipps

digitaler Stromzähler, © AdobeStock_515896573

Moderne Messeinrichtungen

Heizungstausch

Fördermittel

Vater und Tochter klatschen in die Hände, darüber ist eine Lichterkette, © AdobeStock_558713714

Neue Energie