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Energie und Wasser Potsdam Kundenservice

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kundenservice@ewp-potsdam.de

Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

Das solltest Du wissen!

Allgemeines:

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit 1. November 2020 und wurde zum 1. Januar 2024 novelliert. Es enthält Anforderungen zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden, sowie zu Vorgaben zur energetischen Qualität von Dämmung und Fenstern. Mit der zweiten Novelle des GEG wurde der Startschuss für klimafreundliches Heizen eingeleitet. Seit dem 1. Januar 2024 ist vorgesehen, dass alle neu installierte Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden. Zu den erneuerbaren Energien zählen hier unter anderem Anlagen mit Solarthermie oder Wärmepumpen.

Bei Bestandsheizungen, die noch funktionsfähig sind und repariert werden können, gibt es keine Pflicht zum Heizungstausch. Sollten die Heizungen aber defekt und oder schon länger als 30 Jahre in Betrieb sein, wird der Umstieg auf eine neue energieeffizientere Heizungsanlage mit Erneuerbaren Energien empfohlen. Von der Bundesregierung wirst Du mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfassend unterstützt.

Klimafreundlich Heizen
GEG - das gilt seit 1. Januar 2024

Neubau Bestand
Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren -> kein Heizungstausch vorgeschrieben
Heizung mit mind. 65% Erneuerbaren Energien Heizung ist kaputt und eine Reparatur ist nicht möglich, oder die Heizungsanlage ist älter als 30 Jahre
-> Auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderungen nutzen

Bei Bestandsbauten entstehen mit dem GEG einige Austausch- und Nachrüstpflichten, die bis zu einem bestimmten Datum erfüllt sein müssen. Planst Du, Dein Bestandsgebäude zu sanieren, so ergeben sich für Dich weitere „bedingte Anforderungen“, die das GEG vorsieht.

  • Nur, wenn Deine Heizung weder einen Brennwert- noch einen Niedertemperaturkessel hat und älter als 30 Jahre betrieben wurde
  • Ausnahme: wenn sie diese Heizung ein Ein- oder Zweifamilienhaus betriebt, in denen die Eigentümer:innen seit Februar 2002 selbst wohnen
  • Pflicht zur Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Bereichen
  • Dämmpflicht der obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mit einer Mindestdämmdicke von 4 cm

Planst Du, Dein Bestandsgebäude zu modernisieren so gibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einige Mindeststandards vor, die Du bei Deiner baulichen Veränderung zu beachten und einzuhalten hast.

  • Außendämmung der Gebäudehülle – führst Du Sanierungsarbeiten mit mindestens 10 % der Fassadenfläche durch, so musst du dich an die Vorgaben des GEG halten.
  • Bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen wird ähnlich wie bei einem Neubau die Gesamtbilanzierung des Gebäudes betrachtet.

Möchtest du weitere Informationen, dann kannst Du Dich auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über die aktuellen Vorgaben und Fördermöglichkeiten informieren:

BMWSB – Gebäudeenergiegesetz

BMWSB - Startseite - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

BMWK - Investieren lohnt sich: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Weitere Informationen findest du ebenfalls auf der Seite der Verbraucherzentrale .

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