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Energie und Wasser Potsdam Kundenservice

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0331 - 661 30 00
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kundenservice@ewp-potsdam.de

Neuerungen bei An- und Abmeldungen

Wichtige Infos für Umzug und mehr

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Rechtzeitig informieren für einen reibungslosen Wechsel

Damit dein Strom- oder Gaswechsel reibungslos abläuft, gib uns bitte frühzeitig Bescheid, wenn du einen Umzug planst, den Vertrag ändern oder kündigen möchtest. So können wir dich bestmöglich unterstützen und sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten werden. Wir sind jederzeit gerne für dich da!

Neuer gesetzlicher Lieferantenwechsel binnen 24h an jedem Werktag

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die den Wechsel deines Stromanbieters effizienter macht. Dank des sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsels“ läuft die technische Umstellung deutlich schneller ab. Mit diesem neuen Beschluss der Bundesnetzagentur sind allerdings keine rückwirkenden Anmeldungen bei einem Stromvertrag mehr möglich.

Wichtig ist jedoch: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Das heißt, du musst deinen aktuellen Vertrag weiterhin fristgerecht kündigen, bevor du zu einem neuen Anbieter wechseln kannst.

Vertragslaufzeiten & Kündigungsfristen

Damit der Wechsel reibungslos klappt

Die Kündigungsfrist ist entscheidend für einen reibungslosen Anbieterwechsel. Je nach Vertrag gelten in der Regel unterschiedliche Fristen:

  • Standardverträge (mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit):
    Kündigungsfrist ein Monat zum Ende und nach Ablauf der Erstlaufzeit
  • Grund- oder Ersatzversorgung (meist teurer):
    Kündigungsfrist von 14 Tagen
  • Gewerbeverträge:
    Es gelten individuelle Vereinbarungen
  • Sonderkündigungsrecht:
    Können bestehen bei Preiserhöhungen oder beim Umzug
  • Umzug:
    In der Regel ist eine einfache Tarifmitnahme möglich. Mehr Infos hier.

Wichtig: Der neue 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft nur die technische Abwicklung – nicht deine vertraglichen Verpflichtungen. Diese bleiben unverändert bestehen.

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FAQs zum Thema Umzug, Tarifwechsel und mehr

Ein Umzug erfordert eine rechtzeitige Mitteilung an uns – denn rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr vorgesehen. Damit alles reibungslos läuft, informiere uns bitte mindestens 6 Wochen vor deinem Umzugs- oder Auszugstermin.

So klappt’s reibungslos:

  • Melde uns dein Umzugsdatum (Auszug, Einzug oder Schlüsselübergabe) mindestens 6 Wochen im Voraus (im Falle der Grundversorgung: 2 Wochen im Voraus). ➔ Zum Kontaktformular
  • Zählerstand und weitere Angaben kannst du ganz bequem am Tag der Übergabe nachreichen. ➔ Zählerstand übermitteln
  • Wir prüfen, ob wir dich an der neuen Anschrift zu gleichen Konditionen beliefern können, und teilen dir dies so schnell wie möglich mit.
  • Wichtig:
    An- und Abmeldungen sind nur noch für zukünftige Termine vorgesehen.

Mehr Infos auf unserer Umzugsseite

Bitte gib uns mindestens 2 Wochen vor deinem Einzug Bescheid – so können wir alles rechtzeitig für dich vorbereiten.

Wenn du in eine neue Wohnung oder ein Haus ziehst, ist in der Regel bereits Strom vorhanden. Du wirst zunächst automatisch in der Grundversorgung beliefert, kannst aber jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.

Tipp: Denk beim Mietvertrag gleich mit an Strom, Gas oder Fernwärme und melde dich direkt bei uns an.

Zu unseren Stromtarifen

Zu unseren Gastarifen

Wenn du aus deiner Wohnung ausziehst, gilt wie bisher:

Melde deinen Auszug spätestens 6 Wochen vorher. Solltest du von uns im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden, reicht es sogar, wenn du uns den Auszug 2 Wochen vorher meldest.

Wichtig: Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich. Bitte informiere uns rechtzeitig, damit alles reibungslos läuft.

Wenn du dich nicht rechtzeitig – also 6 Wochen (bzw. 2 Wochen bei Grundversorgung) vor dem Auszug – abmeldest, kann es zu Problemen kommen:

  • Du bleibst zahlungspflichtig:
    Solange der Vertrag auf deinen Namen läuft, musst du weiterhin für die Stromkosten aufkommen – genau wie bei Miet-, Telefon- oder Fitnessverträgen.
  • Nachträgliche Abmeldung = Nachzahlung:
    Eine Abmeldung nach dem Auszug ist zwar möglich, aber du bist bis zum offiziellen Abmeldedatum für den Verbrauch verantwortlich.
  • Kostenrisiko durch Nachmieter*innen:
    Ohne rechtzeitige Abmeldung kann es passieren, dass der oder die neue Mieter*in weiterhin Strom über deinen Vertrag bezieht und du die Kosten tragen musst.
    Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf deinen Namen registriert.

Umzug mitteilen

Ein Tarifwechsel ist oft innerhalb eines bestehenden Vertrags möglich. Am besten sprichst du kurz mit unserem Kundenservice. Wir prüfen gemeinsam, was für dich am besten passt.

Auch während des Wechselprozesses musst du dir keine Gedanken machen: Die Versorgung ist durchgehend garantiert. Falls du die rechtzeitige Anmeldung verpasst, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger.

Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist eine eindeutige Kennung für deinen Stromanschluss. Es wäre für uns sehr hilfreich, wenn du diese MaLo-ID bei jeder Kontaktaufnahme mit uns zusätzlich angibst. Du findest sie auf deiner letzten Jahresabrechnung, in deiner Vertragsbestätigung und im Online-Service-Portal.

Die MaLo-ID (Marktlokations-ID) ist nicht an dich, sondern an deinen Stromzähler bzw. die Wohnung oder das Haus gebunden.

Das bedeutet:

  • Deine bisherige MaLo-ID bleibt an deinem alten Wohnort bestehen.
  • Für deine neue Wohnung oder dein neues Haus bekommst du automatisch eine neue MaLo-ID – passend zum dort installierten Stromzähler.

Merke: Deine MaLo-ID zieht nicht mit dir um – du erhältst am neuen Wohnort eine neue.

Wenn du deinen Auszug oder die Kündigung zu spät meldest, hat das direkte Folgen:

  • Du musst den Vertrag bis zum offiziell gemeldeten Kündigungstermin weiterbezahlen.
  • Im schlimmsten Fall wird dir sogar der Stromverbrauch deines Nachmieters in Rechnung gestellt – wenn der neue Einzug nicht korrekt gemeldet wurde.

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