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Deine Rechnung einfach erklärt

Stromrechnung erklärt

Allgemeine Informationen zur Abrechnung

Unsere Abrechnungen werden rollierend (umlaufend) durchgeführt: Das bedeutet, dass du einmal jährlich deine Jahresverbrauchsabrechnung über 12 Monate erhältst – in den meisten Fällen ist der Zeitraum aber nicht vom 1. Januar bis 31. Dezember. In der Regel wird das Datum der Ablesung berücksichtigt. Deshalb kann es vorkommen, dass nicht immer genau 365 Tage zur Abrechnung herangezogen werden.

Wir haben unsere Rechnung einer Frischekur unterzogen und noch kundenfreundlicher gemacht:

  • Alles wichtige auf der ersten Seite
  • Hinweis auf den neuen Abschlag auf der ersten Seite
  • Hinweis „Neue Vertragskontonummer“ an allen wichtigen Stellen
  • QR-Code für Bank-Fotoüberweisung bei Kunden ohne SEPA
  • Verbrauch und Kosten übersichtlich in Tabellen
  • Alle Vertragsinfos mit Bruttopreisen in der Rabattstufe beim PotsdamLiebe Tarif
  • Übersichtliche Verbrauchsstatistik

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Wir sind für dich da! Unser Kundenservice steht dir mit Rat und Tat zur Seite.

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Wir sind auch per Mail erreichbar. Mit unserem praktischen Kontaktformular erreichst du mit nur einem Klick genau die richtige Ansprechperson. Einfach dein Thema auswählen, die wichtigsten Infos eintragen und wir kümmern uns so schnell wie möglich um dein Anliegen.

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Hinweise zum Messstellenbetrieb bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen

Der Messstellenbetrieb an Ihrer Messstelle wird vom sogenannten Messstellenbetreiber durchgeführt. Die Angaben zum Messstellenbetreiber finden Sie im Absatz „Informationen zu Ihrem Vertrag“ in Ihrer Rechnung. Bitte nehmen Sie folgende Hinweise zur Kenntnis – insbesondere, wenn Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem haben.

  • Der Messstellenbetreiber bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen, sowie ggf. die Steuerungseinrichtungen (§ 8 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz – MsbG)
  • Dem Messstellenbetreiber und seinem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten ist nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben (z. B. Ablesung und Austausch der Messeinrichtung) erforderlich ist. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Messstelle zugänglich ist.
  • Sie können Ihre Messdaten in dem in §§ 53, 61 MsbG und Art. 7 Abs. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1162 i.V.m. Art. 23 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2019/944 genannten Umfang beim Messstellenbetreiber einsehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an den in Ihrer Rechnung benannten Messstellenbetreiber unter Angabe Ihrer Messlokationsnummer.
  • Die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber in Potsdam für den Einbau, Betrieb und die Wartung von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie auf den Websiten der Netzgesellschaft Potsdam: Messstellenbetrieb
  • Für die Datenkommunikation mit einem Smart-Meter-Gateway zwischen den Beteiligten verweisen wir auf das unter folgendem Link abrufbare Formblatt:
    BK6-24-125 Formblatt

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