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Erhöhtes Beförderungsentgelt

Was nun?

Fahren ohne Fahrausweis

Sie haben vergessen, einen Fahrschein zu kaufen und wurden in Bus oder Bahn kontrolliert? Das kann sicherlich vorkommen.

In der Summe treffen die fehlenden Einnahmen durch das Fahren ohne Fahrschein die Verkehrsunternehmen allerdings erheblich.

Investitionen in neue Fahrzeuge, der Ausbau der Infrastruktur und unser tägliches Verkehrsangebot mit Bussen und Bahnen sind hohe Anforderungen an die einzelnen Verkehrsunternehmen. Alle Nutzer*innen des öffentlichen Personennahverkehrs profitieren von diesen Leistungen und sollten daher auch dafür den ordnungsgemäßen Fahrausweispreis bezahlen.

Was Sie tun müssen, wenn Ihnen ein Erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt wurde, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.

Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten - was nun?

Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten – was nun?
Sollten Sie keinen gültigen Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle vorweisen können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung vom Kontrollpersonal.
Hierzu werden die Personalien sowie der Grund der Erhebung erfasst. Sollten Sie das ausgestellte "Erhöhte Beförderungsentgelt" (EBE) nicht vor Ort bezahlen, erfolgt die weitere Bearbeitung in unseren Kundenzentren Platz der Einheit oder mobiagentur im Hauptbahnhof Potsdam.

  • Hinweis: Für das Fahren ohne Fahrausweis fallen 60 Euro an. Der Betrag kann sich auf 7 Euro verringern, wenn Sie innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Tickets waren. Dies gilt beispielsweise für Schüler*innen/Azubis oder weitere Abonnentinnen und Abonnenten, die ihren Fahrausweis versehentlich vergessen haben. Ausgeschlossen von der nachträglichen Vorlage sind Fahrausweise, die nicht personenbezogen und damit übertragbar sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Fahrscheine zum Zeitpunkt der Kontrolle von anderen Personen genutzt wurden.

Das Kontrollpersonal stellt das Delikt lediglich fest. Ob und in welcher Höhe ein EBE erhoben wird, legen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kundenzentren nach Prüfung der nachgereichten Fahrausweise fest.

EBE klären

Zudem haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Stellen Sie bitte den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und reichen ggf. Belege nach.

Senden Sie uns dazu eine Mail an ebe@vip-potsdam.de oder füllen Sie einen Erfassungsbogen vor Ort in einem unserer Kundenbüros aus.

Öffnungszeiten Kundenbüros:

mobiagentur im Hauptbahnhof

  • Montag – Freitag von 7:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag 9:00 – 17:00 Uhr
  • Sonntag/Feiertag 9:00 – 15:00 Uhr
  • 24. bis 26.12., 31.12. und 01.01. geschlossen

ViP-Kundenzentrum Platz der Einheit

  • Montag bis Freitag 07:00 – 18:00 Uhr
  • samstags, sonntags und feiertags geschlossen
  • 24. bis 26.12., 31.12. & 01.01. geschlossen

EBE bezahlen

Das "Erhöhte Beförderungsentgelt" muss innerhalb von 14 Tagen per Überweisung oder Bareinzahlung beglichen werden.

Bankverbindung:

  • Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
  • Deutsche Bank
  • BIC: DEUTDEBB160
  • BAN: DE60 1207 0000 0305 1588 04

Bitte denken Sie daran, dass wir ohne Angaben Ihrer EBE-Vorfall-Nr. Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Bitte geben Sie die EBE-Vorfall-Nr. als Verwendungszweck mit dem Namen der festgestellten Person an! Nur so kann der Zahlungseingang zugeordnet werden.

So fahren Sie unbesorgt

Damit Sie stets sorgenfrei mit uns unterwegs sein können, sollten Sie Folgendes beachten:

Halten Sie das Ticket schon vor der Fahrt griffbereit entwerten Sie es unmittelbar nach Fahrtantritt an den Fahrausweisentwertern in unseren Fahrzeugen. Die unmittelbare Entwertung des Fahrausweises gilt auch nach Betreten in unseren Straßenbahnen.

  • Hinweis: Sollten Sie noch keinen gültigen Fahrausweis besitzen, so ist dieser sofort an unseren Fahrkartenautomaten in den Fahrzeugen zu erwerben. Erst dann sollten sie einen Sitzplatz suchen oder mit einem anderen Fahrgast ins Gespräch kommen, da dies sonst nicht mehr als Versuch, einen Fahrausweis kaufen zu wollen, gewertet werden kann.
  • Fahrausweise, die Sie an unseren Fahrausweisautomaten kaufen, sind bereits entwertet. Bei den 4-Fahrten-Karten ist nur der erste Abschnitt bereits entwertet.

Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und dem Betriebspersonal/Kontrollpersonal auf Verlangen unverzüglich zur Prüfung vorzuzeigen bzw. auszuhändigen.

Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle das Verkehrsmittel sowie ggf. die Bahnsteiganlagen verlassen hat. Benutzt ein Fahrgast bei einer Fahrt mehrere Fahrausweise, so sind diese Fahrausweise bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren.

Beförderungsbestimmungen des VBB

Die ausführlichen Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) finden Sie hier: