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Erhöhtes Beförderungsentgelt - und was nun?
Das Fahren ohne Fahrausweis ist kein Kavaliersdelikt. Die damit verbundenen Einnahmeverluste treffen die Verkehrsunternehmen erheblich. Investitionen in neue Fahrzeuge, der Ausbau der Infrastruktur und unser tägliches Verkehrsangebot mit Bussen und Bahnen sind hohe Anforderungen an die einzelnen Verkehrsunternehmen. Alle Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs profitieren von diesen Leistungen und sollten daher auch dafür den ordnungsgemäßen Fahrausweispreis bezahlen.
Die ausführlichen Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) erhalten Sie hier:
Damit Sie stets sorgenfrei mit uns unterwegs sein können, sollten Fahrgäste Folgendes beachten:
Das Kontrollpersonal stellt das Delikt lediglich fest. Ob und in welcher Höhe ein EBE erhoben wird, legen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenzentrums nach Prüfung der Unterlagen fest.
Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Stellen Sie bitte den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und reichen ggf. Belege nach. Gern können Sie zur Klärung auch in unserem Kundenzentrum WilhelmGalerie vorbeikommen oder Sie schreiben eine E-Mail an:
Unser Kundenzentrum hat folgende Öffnungszeiten:
Das "Erhöhte Beförderungsentgelt" muss innerhalb von 14 Tagen per Überweisung oder Bareinzahlung beglichen werden.
Bankverbindung:
Bitte denken Sie daran, dass wir ohne Angaben Ihrer EBE-Vorfall-Nr. Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Bitte geben Sie die EBE-Vorfall-Nr. als Verwendungszweck mit dem Namen der festgestellten Person an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Anliegen zuordnen.