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Mit Kind, Hund & Kegel

ViP-Mitnahmeregelungen

Hinweis: Mitnahmeregelung Deutschlandticket-ABO

Für das Deutschlandticket-ABO gelten andere Mitnahmeregelungen als bei der VBB-fahrCard. Eine Übersicht finden Sie hier:

Unsere Mitnahmeregelungen für Bus und Bahn

Mit Kind und Kegel, Hund und Fahrrad - was Sie beachten müssen, wenn Sie in den Fahrzeugen des ViP unterwegs sind.

Mitnahmeregelungen Einzeltickets und Monatskarten ohne ABOnnement

  • Kinder bis fünf Jahre, Gepäck und ein Kinderwagen können unentgeltlich mitgenommen werden
  • 24-Stunden-Karten im Regeltarif für die Geltungsbereiche Berlin AB, BC, ABC sowie Potsdam AB beinhalten die Mitnahme von drei Kindern im Alter von sechs bis einschließlich 14 Jahren. Die Mitnahmeregelung gilt nur, wenn der Inhaber mindestens 15 Jahre alt ist

Mitnahmeregelungen VBB-Umweltkarte

  • Die VBB-Umweltkarte wird montags bis freitags von 20 bis 3 Uhr des Folgetages sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig zur Familienkarte. Dann gilt sie zusätzlich für einen Erwachsenen und für bis zu drei Kinder (bis einschließlich 14 Jahren).
  • Kinderwagen, Gepäck und ein Hund können jederzeit mitgenommen werden.
  • Mit der Fahrradkarte für nur 12,00 € für Potsdam AB oder 15,00 € für Berlin und Potsdam ergänzen Sie monatlich Ihre Umweltkarte. Sie ist selbstverständlich auch für das gesamte Verbundgebiet erhältlich.

Täglich ab 20:00 Uhr bis Betriebsschluss öffnet sich bei unseren Bussen nur die Vordertür für den Einstieg.

Bei den Nachtbuslinien öffnet sich während der gesamten Einsatzzeit nur die Vordertür für den Einstieg.

Fahrräder

  • Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein Fahrausweis der zutreffenden Tarifstufe zu lösen
  • Fahrräder können in den ViP-Straßenbahnen (und auch in S+U-Bahnen und im Bahn-Regionalverkehr) in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt. Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen haben Vorrang. Die Mitnahme in Straßenbahnen ist ganztägig möglich.
  • In Bussen des ViP ist die Mitnahme eines Fahrrades pro Bus, von Montag bis Freitag zwischen 18:00 Uhr und Betriebsschluss sowie Samstag, Sonntag oder an Feiertagen, möglich

Achtung: Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen haben Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme eines Rades besteht nicht.

Elektrotretroller sind in den Straßenbahnen, Bussen und auf der Fähre der ViP aufgrund des erhöhten Brand- und Explosionsrisikos der verbauten Lithium-Ionen-Akkus von der Mitnahme ausgeschlossen.

Diese Regelung wurde vor dem Hintergrund der Sicherheit unserer Fahrgäste getroffen:

Mit ihr folgt die ViP wie andere Verkehrsunternehmen der Sicherheitsempfehlung des Branchenverbands VDV. Dieser hatte in seinen brandschutztechnischen Empfehlungen noch fehlende Normen und Sicherheitsstandards bei E-Tretrollern im Vergleich zu E-Bikes, Laptops etc. bemängelt.

Die ViP wird die künftige technische Entwicklung der E-Roller und neue Empfehlungen des VDV beobachten und auf dessen Grundlagen die Regelung erneut evaluieren.

Alle Informationen zur Mitnahme von E-Scootern (vierrädig) in unseren Fahrzeugen finden Sie hier:

Mobilitätsangebote

Hunde

  • Soll ein Hund mitgenommen werden, ist für diesen ein Fahrausweis zum Ermäßigungstarif zu lösen. Für Hunde, die so klein sind, dass sie in geeigneten Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen oder Ähnliches) mitgeführt werden können, ist kein Fahrpreis zu entrichten.
  • Besitzer*innen von Tageskarten, Kleingruppen-Tageskarten beziehungsweise Gruppen-Tageskarten sowie für Inhaber*innen von Zeitfahrausweisen können einen Hund kostenfrei mitnehmen.
  • Für jeden weiteren Hund ist ein Fahrausweis des Ermäßigungstarifs zu lösen. Hunde, die nicht in geeigneten Behältnissen transportiert werden, sind anzuleinen.
  • Neben den Blindenführhunden werden auch Behindertenbegleithunde zur Beförderung stets zugelassen. Behindertenbegleithunde sind Hunde, die von Menschen mit Schwerbehinderung mitgeführt werden, in deren Ausweis die Berechtigung zu der Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.

Achtung: Maulkorbpflicht: Für alle zu befördernden Hunde, die nicht in geeigneten Behältnissen untergebracht sind, besteht die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbes. Dabei ist nicht die Größe des Hundes entscheidend.

Übergangsregelungen bei Tarifanpassung

  • Gemäß VBB-Tarif verlieren im Voraus erworbene und nicht genutzte Fahrausweise – außer Zeitkarten – nach Inkrafttreten von Tarifänderungen ihre Gültigkeit. Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Einzelfahrausweise, Tageskarten, Kleingruppentageskarten und 7-Tage-Karten können noch sechs Monate zum alten Preis genutzt werden. Danach ist eine Erstattung ausgeschlossen.
  • Entwertungsbedürftige Fahrausweise, deren Preis sich nicht ändert, behalten ihre Gültigkeit.

Die ausführlichen Tarifbestimmungen des VBB finden Sie hier: