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Abwasser: Schmutz- und Niederschlagswassergebühren von Potsdam
Die Erhebung der Gebühren erfolgt gemäß der Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam ab 01. Januar 2026 (Abwasserbeseitigungs- und –abgabensatzung – AWS), veröffentlicht im Sonderamtsblatt Nr. 7 der Landeshauptstadt Potsdam am 27. März 2026.
| Mengengebühr | |
|---|---|
| Schmutzwasser zentral (§ 20 Abs. 7 AWS) | 5,60 Euro je Kubikmeter |
| Niederschlagswasser* (§ 24 Abs. 2 AWS) | 1,33 Euro je Quadratmeter |
* Die Niederschlagswassergebühr für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage bemisst sich auf der Grundlage der bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangen kann (§ 24 Abs. 1).
| Wasserzählergröße (Qn) | Dauerdurchfluss (Q3) des Wasserzählers | Grundgebühr |
|---|---|---|
| ≥ Qn 2,5 | Q3 4 | 120,00 Euro |
| ≥ Qn 6 | Q3 10 | 400,00 Euro |
| ≥ Qn 10 | Q3 16 | 800,00 Euro |
| ≥ Qn 15 | Q3 25 | 3.200,00 Euro |
| ≥ Qn 40 | Q3 63 | 8.000,00 Euro |
Grundgebühr für Schmutzwasser zentral, jährlich, § 20 Abs. 8
| Gebühr | |
|---|---|
| Mengengebühr Schmutzwasserentsorgungsanlage II ** (§ 21 Abs. 5 AWS) | 7,80 Euro pro Kubikmeter |
| Grundgebühr Schmutzwasserentsorgungsanlage II ** (§ 21 Abs. 7 AWS) | 120,00 Euro jährlich |
| Mengengebühr Schmutzwasserentsorgungsanlage I *** (§ 22 Abs. 3 AWS) | 55,72 Euro pro Kubikmeter |
** Anlage zur Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben und des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen im übrigen Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (s. § 1 AWS)
*** Anlage zur Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben und des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen in Kleingartenanlagen und Wochenendsiedlungen (s. § 1 AWS)
| Mengengebühr | |
|---|---|
| Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen (§ 23 Abs. 4 AWS) | 24,93 Euro pro Kubikmeter |
Alle Gebühren für Schmutz-, Grund- und Niederschlagswasser sind inklusive Umsatzsteuer angegeben und dienen Ihrer Information. Bitte entnehmen Sie rechtsverbindliche Angaben den jeweils gültigen Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Wassergebührenbescheide der Stadt Potsdam für 2010–2012 für rechtswidrig erklärt, da das an die EWP gezahlte Entgelt laut Gericht nicht ausreichend plausibilisiert wurde. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. Die EWP unterstützt die Stadt bei der Aufarbeitung und sichert weiterhin eine zuverlässige Wasser- und Abwasserversorgung.