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Abwasser: Schmutz- und Niederschlagswassergebühren von Potsdam
Schmutz- und Niederschlagswasser
Die Erhebung der Gebühren erfolgt gemäß der "Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam(Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung – AWS) vom 01. März 2017“, die im Amtsblatt Nr. 3/2017 der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht wurde.
Mengengebühr | |
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Schmutzwasser zentral (§ 19 Abs. 7) | 3,92 Euro je Kubikmeter |
Niederschlagswasser* (§ 23 Abs. 2) | 1,23 Euro je Quadratmeter |
Die Niederschlagswassergebühr für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage bemisst sich auf der Grundlage der bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangen kann (§ 23 Abs. 1).
Wasserzählergröße (Qn) | Dauerdurchfluss (Q3) des Wasserzählers | Grundgebühr |
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≥ Qn 2,5 | Q3 4 | 90,00 Euro |
≥ Qn 6 | Q3 10 | 306,00 Euro |
≥ Qn 10 | Q3 16 | 603,00 Euro |
≥ Qn 15 | Q3 25 | 2.403,00 Euro |
≥ Qn 40 | Q3 63 | 6.003,00 Euro |
Grundgebühr für Schmutzwasser zentral, jährlich, § 19 Abs. 8
Gebühr | |
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Mengengebühr Schmutzwasserentsorgungsanlage II * (§ 20 Abs. 5) | 3,92 Euro pro Kubikmeter |
Grundgebühr Schmutzwasserentsorgungsanlage II * (§ 20 Abs. 7) | 90,00 Euro jährlich |
Mengengebühr Schmutzwasserentsorgungsanlage I ** (§ 21 Abs. 3) | 11,32 Euro pro Kubikmeter |
* Anlage zur Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben und des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen im übrigen Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (s. § 1)
** Anlage zur Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben und des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen in Kleingartenanlagen und Wochenendsiedlungen (s. § 1)
Mengengebühr | |
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Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen (§ 22 Abs. 4) | 23,54 Euro pro Kubikmeter |
Alle Gebühren für Schmutz-, Grund- und Niederschlagswasser sind inklusive Umsatzsteuer angegeben und dienen Ihrer Information. Bitte entnehmen Sie rechtsverbindliche Angaben den jeweils gültigen Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam.
Die aktuellen Satzungen sind im Amtsblatt Nr. 3/2017 veröffentlicht.
Das Amtsblatt Nr. 3/2017 ist in der Stadtverwaltung, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, erhältlich und hier unter Downloads als PDF abrufbar.