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Hausbau: Was Sie zum Löschwasser wissen müssen
Für den Brandfall vorbereitet?
Die Richtlinien zum Löschwasser sind im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) verankert. Man unterteilt die Löschwasserversorgung nach der Richtung des Löschzieles. So unterscheidet man unter:
Für den Grundschutz sind die Gemeinden bzw. Kommunen zuständig, indem sie Löschwasser vorhalten, um den Brandschutz in Wohngebieten, Gewerbegebieten, Mischgebieten und Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko vorzuhalten.
Auszug aus dem § 3 BbgBKG:
„Aufgaben der amtsfreien Gemeinden, der Ämter und der kreisfreien Städte"
(1) Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung … eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten ...
(2) Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte müssen … eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen …
Als Objektschutz werden die Sicherheitsvorkehrungen auf Privatgrundstücken mit höheren Gefährdungsgrad angesehen. Wann ein erhöhter Gefährdungsgrad oder eine erhöhte Brandlast vorliegt, die eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich macht, ist abhängig von der Nutzung des Grundstückes und des Gefahrenpotentials. Aber auch wenn die Bauaufsichtsbehörde nach der Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle die Erforderlichkeit einer besonderen Löschwasserversorgung sieht. So können dann verschiedene Löschwasserentnahmestellen gefordert werden, die je nach Ausführung bis zu 192 m³/h über 2 Stunden bringen müssen (DVGW W 405). Für die Betriebsbereitschaft und die regelmäßige Wartung (3 Jahre, in Anlehnung an das Arbeitsblatt des DVGW W 331) ist der Eigentümer des Betriebes, für den die besondere Löschwasserversorgung notwendig ist, zuständig. Der Nachweis über die Wasserlieferung des Trinkwassernetzes (Löschwassernetz) kann bei dem städtischen Versorgungsunternehmen nachgefragt werden.
Auszug aus dem § 14 BbgBKG:
„Vorsorgepflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken"
(1) Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen mit einer besonderen Brand- oder Explosionsgefährdung oder von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen im Falle eines sonstigen gefahrbringenden Ereignisses Gefahren für die Gesundheit oder das Leben einer größeren Zahl von Menschen, Gefahren für erhebliche Sachwerte oder akute Umweltgefahren ausgehen können, sind verpflichtet, die Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 bei der Vorbereitung der Gefahrenabwehr besonders zu unterstützen. Sie haben den Aufgabenträgern nach § 2 Abs. 1 die für die Alarm- und Einsatzplanung notwendigen Informationen und die erforderliche Beratung zu gewähren sowie bei einem Schadensereignis auf dem Grundstück oder in der baulichen Anlage die zuständigen Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 über zweckmäßige Maßnahmen der Gefahrenabwehr unverzüglich, sachkundig und umfassend zu beraten. Darüber hinaus können die Eigentümer, Besitzer, sonstigen Nutzungsberechtigten und Betreiber, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht, von dem jeweils zuständigen Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 verpflichtet werden, zum Zwecke der Verhütung oder Bekämpfung von Bränden, Explosionen oder sonstigen gefahrbringenden Ereignissen auf eigene Kosten … für die Bereitstellung von ausreichendem Löschwasser über den Grundschutz hinaus, Sonderlöschmitteln und anderen notwendigen Materialien zu sorgen …“
Ihre Anfrage zum Löschwassernachweis können Sie an unseren Ansprechpartner in der Abteilung Wassernetze, Herrn Nehring, senden.
Bei einem Bauvorhaben wird vom Bauamt in der Regel eine Bestätigung über Löschwasser für 800 l/min für einen Zeitraum von 2 Stunden gefordert (96 m³). Für größere Vorhaben (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Gewerbebauten) werden Nachweise über 1.600 l/min gefordert (192 m³).
Um das Löschwasser im Bedarfsfall absichern zu könne, sollten in einem Umkreis von 300 Metern eine oder mehrere Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr vorhanden sein. In der Regel sind das Hydranten des Trinkwassernetzes der Energie und Wasser Potsdam.