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Trinkwasser - Gebühren und Satzung
Die Mengengebühr für Trinkwasser beträgt 2,76 Euro je Kubikmeter. Die Grundgebühr wird jährlich berechnet. Wenn das Benutzungsverhältnis im laufenden Kalenderjahr begründet oder beendet wird, dann muss die Gebühr anteilig entrichtet werden.
Die Gebühren für Trinkwasser basieren auf der "Satzung über die öffentliche Wasserversorgung" der Landeshauptstadt Potsdam. Diese aktuelle Satzung können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.
Die Erhebung der Gebühren erfolgt gemäß der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam für den Erhebungszeitraum ab 01. Januar 2026 (Wasserversorgungs- und –abgabensatzung – WVS), veröffentlicht im Sonderamtsblatt Nr. 7 der Landeshauptstadt Potsdam am 27. März 2026.
| Wasserzählergröße (Qn) | Dauerdurchfluss (Q3) des Wasserzählers | Grundgebühr |
|---|---|---|
| ≥ Qn 2,5 | Q3 4 | 90,00 Euro |
| ≥ Qn 6 | Q3 10 | 300,00 Euro |
| ≥ Qn 10 | Q3 16 | 600,00 Euro |
| ≥ Qn 15 | Q3 25 | 2.400,00 Euro |
| ≥ Qn 40 | Q3 63 | 6.000,00 Euro |
Grundgebühr je Grundstücksanschluss und je Kalenderjahr, § 25 Abs. 2 WVS
Alle Gebühren sind inklusive Umsatzsteuer angegeben und dienen Ihrer Information. Bitte entnehmen Sie rechtsverbindliche Angaben den jeweils gültigen Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam.
Für die großen und kleinen Fragen rund um Wasser können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unsere qualifizierten Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gern.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Wassergebührenbescheide der Stadt Potsdam für 2010–2012 für rechtswidrig erklärt, da das an die EWP gezahlte Entgelt laut Gericht nicht ausreichend plausibilisiert wurde. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. Die EWP unterstützt die Stadt bei der Aufarbeitung und sichert weiterhin eine zuverlässige Wasser- und Abwasserversorgung.