Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg hat sein schriftliches Urteil zu den Wassergebührenbescheiden der Jahre 2010 bis 2012 veröffentlicht und der Landeshauptstadt Potsdam zugestellt. Die Verantwortlichen dort prüfen nun, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die angefochtenen Gebührenbescheide hat.
Einordnung seitens EWP
Die EWP bereitet die Kosten für die Trinkwasserversorgung, die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung jährlich gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam auf, die damit Grundlage der Entgelte sind. Dazu zählen notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ebenso wie laufenden Betriebskosten. Die Entgelte an die EWP fließen als Bestandteile in die Gebührenkalkulationen der Stadt ein.
Selbstverständlich stehen wir der Landeshauptstadt zur Seite, um die zurückliegenden Gebührenkalkulationen im Sinne der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu plausibilisieren. Das ist in unserem gemeinsamen Interesse.
Für uns hat die verlässliche Versorgung der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem Trinkwasser und eine sichere, ressourcenschonende Abwasserentsorgung höchste Priorität. Wir wissen, dass das Vertrauen in unsere Leistung ein hohes Gut ist. Daran arbeiten wir jeden Tag – offen, nachvollziehbar und zukunftsorientiert. Wir stehen der Landeshauptstadt deshalb mit Unterstützung zur Seite.