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Fernwärmepreise in Potsdam

Fernwärmepreise in Potsdam

Umweltfreundliche Wärme aus der Nachbarschaft

Um Potsdam als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterhin zu fördern, sind uns eine sichere Versorgung und stabile Preise besonders wichtig.

Aktuelles zur Fernwärme

Gesenkte Mehrwertsteuer für Fernwärme

Der Bundestag hat eine Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 7 Prozent für Fernwärme bis März 2024 beschlossen. Selbstverständlich geben wir auch in der Fernwärme die Steuerentlastung an unsere Kunden weiter. Derzeit wird ein frühzeitiges Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung und damit eine Wiederanhebung des Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent diskutiert. Nach Wirksamwerden einer Entscheidung werden die Kosten entsprechend angepasst und weiterberechnet.

Wärmepreisbremse

Die Bundesregierung hat zur Entlastung der gestiegenen Energiekosten die Wärmepreisbremse auf den Weg gebracht. Eine mögliche Verlängerung der Preisbremsen ist aktuell in politischer Diskussion. Das derzeit gesetzlich festgelegte Ende der Preisbremsen ist auf den 31.12.2023 terminiert. Alle Informationen zur Wärmepreisbremse haben wir hier für Sie zusammengefasst: Wärmepreisbremse

Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Preise laut Preisblatt Absatz 3 Preisbildung:

Fernwärmepreise
  Preisart brutto1 netto
3.1. Leistungspreis (EUR / kW / Jahr) 87,002 81,310
3.2. Arbeitspreis (EUR / MWh) 139,754 130,611
3.3. Jahresverrechnungspreis (Messpreis) je Messeinrichtung    
3.3.1. Wärmezähler mit Nennweite kleiner/gleich DN 25 (EUR/Jahr) 59,92 56,00
3.3.2. Wärmezähler und Mengenbegrenzer mit Nennweite kleiner/gleich DN 25 (EUR/Jahr) 115,56 108,00
3.3.3. Wärmezähler und Mengenbegrenzer mit Nennweite größer DN 25 (EUR/Jahr) 251,45 235,00

(1) Die Bruttopreise enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer von aktuell 7 Prozent und sind auf drei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Für alle übrigen vom Kunden veranlassten Leistungen erfolgt grundsätzlich eine aufwandbezogene Entgeltabrechnung.

Gültig ab 01. Januar 2024

Neue Preisgleitformel in der Fernwärme

Die Preisgleitformel wird ab dem 01.01.2024 eingeführt. Die Preisbildung in der Fernwärme erfolgt von nun an automatisch jeweils zum Jahresanfang auf Basis der folgenden Preisgleitformeln. Die Wirkung der Preisgleitformel wird sich erst ab dem Folgejahr auf Basis der Kostenentwicklungen, also erst ab 01.01.2025 ergeben.

Die Formeln für den Arbeitspreis

APA= APVj * (0,11*LA/LVJ + 0,09 *IA/IVJ + 0,70 * (0,90*EGA/EGVJ + 0,10*EPA/EPVJ) + 0,10*FWA/ FWVJ

Die Preisgleitformel für den Leistungspreis

LPA = LPVj * (0,55* LA/LVj + 0,45* IA/IVj)


Die Preisgleitformeln basieren auf folgende Faktoren, die Einfluss auf die Kosten der Energieerzeugung haben:

L = Index der tariflichen Monatslöhne in der Energieversorgung​
I = Investitionsgüterindex​
EG = Index für Erdgas, verflüssigt oder gasförmig ​
EP = aktueller Emissionspreis​
FW = Wärmepreisindex​
AP = Arbeitspreis
LP = Leistungspreis (ehem. Jahresgrundpreis)
A / VJ = Aktuelles Jahr (A) / Vorjahr (VJ)

Auf Basis der Veränderung der einzelnen Indizes zum Vorjahr (VJ) werden die Kosten für das aktuell folgende Jahr (A) berechnet. Sie bilden die Grundlagen für eine transparente Preisbildung.

  • Bei den Formeln werden jeweils der aktuelle Wert zum Zeitpunkt des Lieferjahres ins Verhältnis zum Vorjahr gesetzt, um eine Kostenentwicklung zu berechnen.
  • Die Indizes (L, I, EG, EP, FW) werden prozentual gewichtet.
  • Die Gesamtsummer aller Gewichtungsfaktoren beträgt 1 (=100 %).
  • Die jeweilige Höhe der Werte wird durch das statistische Bundesamt ermittelt.

Die neue Preisgleitformel wird eingeführt, um eine transparente Grundlage für zukünftige Preisänderungen zu schaffen. Sie bildet die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme nachvollziehbar ab. Gleichzeitig kommen wir damit den gesetzlichen Anforderungen gem. § 24 Abs. 4 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nach. Hier ist gefordert, dass die verwendete Preisänderungsklausel sowohl die Kosten­entwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unter­nehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen muss.

Die Preisgleitformel trägt dazu bei, dass die Fernwärmekosten auf transparente Weise angepasst werden. Die Indizes, die einen Einfluss auf die Kosten der Energieerzeugung haben, werden gewichtet und die jeweilige Werte werden durch das statistische Bundesamt sowie von der European Energy Exchange ermittelt.

Die Kostenveränderung bspw. die Senkung des Erdgasindex wird dann entsprechend der Gewichtung im Arbeits- oder Grundpreis berücksichtigt.

Die Preisgleitformeln basieren auf folgenden Faktoren, die Einfluss auf die Kosten der Energieerzeugung haben. Bei der Formel werden die Kostenveränderung zum Vorjahr ermittelt.

Sinkt ein Index, so sinkt auch Ihr Arbeits- oder Leistungspreis entsprechend.

Der Lohnindex bildet die Entwicklung der Personalkosten bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ab. Der Investitionsgüterindex repräsentiert die Kostenentwicklung der Investitionen von Anlagenteilen sowie deren Wartung und Instandhaltung.

Die wirtschaftliche Situation der Wärmeerzeugung hängt sehr stark von den erzielbaren Erdgashandelspreisen ab.

Neben den klassischen preisbestimmenden Elementen, welche die Kostenentwicklung des hauptsächlich eingesetzten Brennstoffs Erdgas (EG) sowie Kosten für EU ETS‑ CO₂-Zertifikate (EP) abbilden, enthalten die Klauseln für den Arbeitspreisänderungsfaktor den Wärmepreisindex (FW). Dieser beinhaltet die anfallenden Betriebskosten zur Produktion und Bereitstellung der Fernwärme und stellt die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sicher.

Die Werte der Indexe werden wie folgt ermittelt:

  • Lohnindex (L)
    L = Index der tariflichen Monatslöhne in der Energieversorgung (GENESIS-Code 62231-0002, Neue Länder - WZ08-35 Energieversorgung)​
    LVJ = Ausgangswert für Index der tariflichen Monatslöhne in der Energieversorgung - Durchschnitt 10/ 2022- 09/2023​
  • Investitionsgüterindex (I)
    I = Investitionsgüterindex (GENESIS-Code 61241-0004, (Sonderpositionen GP-X002))​
    IVJ = Ausgangswert für Investitionsgüterindex - Durchschnitt 10/2022- 09/2023 (monatliche Indizes, nicht jährlich)​
  • Erdgasindex Börsennotierung (EG)
    EG = Erdgasindex (GENESIS-Code 61241-0006, GP09-062010; Erdgas, verflüssigt oder gasförmig)
    EGVJ = Ausgangswert Index für Erdgas, verflüssigt oder gasförmig - Durchschnitt 10/ 2022 - 09/2023​
  • Emissionspreisindex (EP)
    EP = aktueller Emissionspreis (www.fernwaerme-info.com/fileadmin/Redakteure/fernwaerme-info/Service/Börsendaten/EEX-Abrechnungspreis_ECarbix_2023.pdf)​
    EPVJ = Emissionspreis zum 01.01.2023 (EEX)​
  • Wärmepreisindex (FW)
    FW = Wärmepreisindex (GENESIS-Code 61111-0006 (Sonderpositionen CC13-77))​FWVJ = Ausgangswert für Wärmepreisindex -Durchschnitt 10/ 2022- 09/2023

Alle zur Berechnung notwendigen Indexwerte finden Sie unter www.destatis.de . In Kürze erhalten Sie eine Klickanleitung, wie Sie die Indizes online nachschlagen können.

Da die Preisbildung ein wichtiger Vertragsbestandteil ist, benötigen wir die Zustimmung der Bestandskunden, bzw. Bestandskundinnen. Neue Fernwärmeverträge mit Preisblatt sind nur noch auf Basis der Preisgleitformel möglich. Damit kommen wir gesetzlichen Anforderungen gem. § 24 Abs. 4 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nach.

Wenn Sie der Einführung der Preisgleitformel nicht zustimmen, sind die ab 01.01.2024 mitgeteilten Preise dennoch für Sie wirksam.

Wenn bis zum Ablauf des kommenden Jahres keine Zustimmung zur Preisgleitformel erfolgt, müssen wir Ihren Vertrag kündigen. Ein neuer Versorgungsvertrag ist anschließend nur mit gültigem Preisblatt und darin enthaltener Preisgleitformel möglich.